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Plan durchgesickertHomeoffice-Pflicht soll kommen: Arbeitsminister reagiert damit auf Corona-Lage

Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeitsminister und Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, spricht auf der Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl 2021 vor dem Landesparteitag der SPD Niedersachsen. +++ dpa-Bildfunk +++

Hubertus Heil (SPD): Der Bundesarbeitsminister will wegen der steigenden Corona-Zahlen und der bedrohlichen Pandemielage für eine Homeoffice-Pflicht in Deutschland sorgen.

Die Corona-Lage wird immer dramatischer. Jetzt ist dieser Plan durchgesickert: Um Kontakte zu reduzieren, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Homeoffice-Pflicht sorgen. Auch 3G am Arbeitsplatz ist vorgesehen.

Berlin. Kommt jetzt die große Corona-Wende für den Winter? Nun sickerte zumindest ein Plan: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will wegen der weiter steigenden Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus wieder eine Homeoffice-Pflicht einführen.

Das berichtete die „Bild am Sonntag“ unter Verweis auf einen ihr vorliegenden Gesetzesentwurf, den das Bundesarbeitsministerium den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP vorgelegt habe. Vorgesehen ist demnach auch eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz.

Homeoffice-Pflicht: Für wen soll die Maßnahme gelten?

Doch für wen genau soll dann Homeoffice-Pflicht gelten? „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf. „Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

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Laut „Bild“ beraten die Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien schon seit dem Wochenende über den Entwurf. Insbesondere bei der FDP ist demnach bislang noch unklar, wie sie sich dazu positioniert.

3G am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer muss sich um offiziellen Test kümmern

Bei der geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz - also der Pflicht zum Vorlegen eines Nachweises über Impfung, Genesung oder eines negativen Testergebnisses - ist laut „Bild“ vorgesehen, dass der Arbeitgeber Tests während der Corona-Pandemie nicht zwangsweise anbieten muss.

Im Umkehrschluss heißt das dann, dass man ins Testzentrum muss: Ungeimpfte Arbeitnehmer müssten sich demnach selbst täglich um einen zertifizierten Schnelltest kümmern. (afp/dok)