Schicksalstag für Star-Koch Alfons Schuhbeck: Das Landgericht München hat den 73-Jährigen wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.
Alfons SchuhbeckGericht fällt Urteil: Star-Koch muss mehrere Jahre in den Knast
![Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal im Landgericht München I.](https://static.express.de/__images/2022/10/14/e0e1e296-520c-47be-96ee-157f20ebedcd.jpeg?q=75&q=70&rect=0,190,4000,2250&w=2000&h=1316&fm=jpeg&s=df6c0458a0e45fb04f42c1005375af34)
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Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal im Landgericht München I. (Aufnahme vom 5. Oktober 2022)
Das Urteil ist gefallen: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I hat ihn am Donnerstag (27. Oktober 2022) wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mitbeklagte bekam wegen Beihilfe ein Jahr auf Bewährung.
„Ich habe einiges falsch gemacht“, hatte der 73-Jährige zuvor gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. „Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.“
Urteil im Schuhbeck-Prozess gefallen
Das Gericht blieb bei Schuhbeck unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2015 im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ hinterzogen haben soll.
Er habe Rechnungen storniert, die Summe als Bargeld aus der Kasse genommen und einen neuen Bon ausgedruckt, sagte die Staatsanwältin. In den Tageseinnahmen seien diese Stornierungen nicht erkennbar gewesen. Die geringeren Beiträge seien dann in die Buchhaltung geflossen und in die Steuererklärung.
Alfons Schuhbeck: „Weiß, dass es falsch war“
„Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe“, sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte.
Der Gastronom hatte die Vorwürfe nach und nach weitgehend eingeräumt, aber angegeben, er könne sich an konkrete Vorgänge und Summen nicht erinnern. Er bat das Gericht, ihm zu glauben, „dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den „Südtiroler Stuben“ nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird“.
Von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.
Er hatte das Gericht „eindringlich“ gebeten, „die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen“, aber zeitgleich eingeräumt: „Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen.“
Schon vor dem Urteil hatte der Prozess berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hatte Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitteilte. Von weiteren Produktionen werde abgesehen.
Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun“. Er fügte hinzu: „Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes.“ Und: Er habe Angst vor dem Gefängnis. Nun sind seine Befürchtungen wahrgeworden. (dpa)