Große Aufregung um den Ballermann-Hit „Layla“. Bei einem Volksfest wurde der Song verboten. Sexismus, so der Vorwurf. Justizminister Marco Buschmann hat eine klare Meinung zu dem Fall.
Ballermann-Hit „Layla“ verbotenJetzt mischt sich Bundesjustizminister ein – „eins zu viel“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (44) hat sich in der Sexismusdebatte um den umstrittenen Partysong „Layla“ zu Wort gemeldet. „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel“, schrieb der FDP-Politiker am Dienstagabend bei Twitter.
Zu Wochenbeginn war bekanntgeworden, dass „Layla“ auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf. Ein Stadtsprecher sagte, als Veranstalter des Volksfestes habe man den Festzeltbetreiber gebeten, den Song nicht mehr zu spielen.
Ballermann-Hit „Layla“ geht über „Puffmama“ – „die geile Layla“
Der Sommersong „Layla“ von DJ Robin & Schürze steht in der Gunst vieler Feiernder ganz weit oben und derzeit auf Platz 1 der deutschen Singlecharts.
Zu rhythmusbetonter elektronischer Musik heißt es in dem Lied unter anderem: „Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).“
DJ Robin kann die Aufregung nicht verstehen, in dem Lied gebe es keinen Sexismus. „Früher haben die Leute „Skandal im Sperrbezirk“ gesungen oder „Wir fahren in den Puff nach Barcelona““, zitierte ihn die „Bild“-Zeitung.
„Natürlich ist das Lied sexistisch“, sagte Musikfachmann Michael Fischer von der Universität Freiburg. Dass die Protagonistin des Videoclips offensichtlich ein Mann in High Heels, schwarzem Minirock und mit blonder Perücke ist, ändere nichts am Charakter des Liedes. Dies sei jenseits von Ironie oder Transaspekten. (jv)