Kein EinzelfallKunde wehrt sich gegen miese Vertrags-Masche von Vodafone
Hamburg – Ganz schön dreist! Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat Bürgern offenbar Verträge einfach untergeschoben – und dann auch noch Geld von deren Konten abgebucht.
Das wollte die Hamburger Verbraucherzentrale nicht länger hinnehmen, hat geklagt – und gewonnen. Das Landgericht München untersagte Vodafone solche Geschäftsmethoden. Passiert es wieder, werden 250.000 Euro Ordnungsgeld fällig.
„Wer nichts bestellt, darf auch nicht zur Kasse gebeten werden“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir freuen uns, dass die Münchner Richter das genauso sehen wie wir.“
Im konkreten Fall ging es um einen Hamburger, der im Zuge eines Wohnungswechsels seinen DSL-Vertrag bei Vodafone Kabel Deutschland kündigte. Damit begann der Ärger.
Weil er dachte, dass noch Fragen im Zusammenhang mit seiner Kündigung zu klären seien, rief der Betroffene Kabel Deutschland nach einem verpassten Anruf zurück. Im Telefongespräch ging der Mitarbeiter des Vodafone-Kundenservice auf die Kündigung gar nicht ein, sondern bewarb neue Produkte.
Der Verbraucher gab zwar zu verstehen, dass er keine Verträge abschließen will, erhielt aber nach Ende des Telefonats eine E-Mail mit der Überschrift „Ihre Bestellung haben wir bekommen“.
Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen über die Produkte „Kabel Digital“ und „Video Select“ zugestellt und die entsprechenden Entgelte vom Konto abgebucht.
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Laut Verbraucherzentrale Hamburg kein Einzelfall: „Wir erhalten oft Beschwerden von Verbrauchern, die Zeit und Nerven investieren müssen, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt“, so Julia Rehberg.
„Viele Anbieter meinen, dass ein Vertrag automatisch als abgeschlossen gilt, wenn auf eine als E-Mail verschickte Bestätigung keine Reaktion erfolgt.“
Haben auch Sie Probleme mit Ihrem Anbieter?
Kunden von Vodafone Kabel Deutschland oder anderen Unternehmen der Telekommunikationsbranche, die Probleme mit am Telefon untergeschobenen Verträgen haben, können ihren Fall der Verbraucherzentrale Hamburg schildern.
Ein Beschwerdeformular und weitere Informationen zum Fall von Vodafone Kabel Deutschland sind veröffentlicht auf der Internetseite der Organisation unter: www.vzhh.de/missstand-melden