Wenn die Blumen-Lieferung zum Valentinstag welk ist oder nicht rechtzeitig ankommt, kann der Haussegen schon mal schief hängen. Verbraucher sollten dann ihre Rechte gegenüber dem Händler kennen.
Welk und verspätet zu ValentinOnline-Blumen: Was tun, wenn die Lieferung enttäuscht?
![Blumensträuße überreicht man am besten persönlich. Geht das nicht, bieten sich Online-Shops an.](https://static.express.de/__images/2025/02/12/a1dba262-3002-4824-9e5c-0595ba0c220d.jpeg?q=75&q=70&w=2000&h=1334&fm=jpeg&s=da6b7cb95c28c63019670217cdccf19e)
Copyright: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Blumensträuße überreicht man am besten persönlich. Geht das nicht, bieten sich Online-Shops an.
Kein Blumenladen um die Ecke, um die Liebste oder den Liebsten am Valentinstag mit einem schönen Strauß zu überraschen? Dann kann die Blumenlieferung aus dem Netz eine Option sein - in der Hoffnung, dass Sie nicht enttäuscht werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher in verschiedenen Situationen haben, wenn doch mal etwas mit ihrer Blumen-Bestellung danebengeht:
1. Blumen welken zu schnell
Blumen gelten als verderbliche Ware. Wie lange sie also frisch aussehen müssen, ist nicht eindeutig geregelt. Klar ist aber: Lassen sie schon am Tag nach der Lieferung die Köpfe hängen, ist das nicht in Ordnung. Kundinnen und Kunden können dann eine Erstattung des Kaufpreises oder Ersatz für die Blumen verlangen.
Annalena Marx von der brandenburgischen Verbraucherzentrale rät: „Machen Sie Fotos, wenn Blumen zu früh die Köpfe hängen lassen oder senden Sie einen online bestellten Strauß, der schon welk ankommt, noch am selben Tag an den Händler zurück.“
2. Lieferung kommt mit Verspätung an
Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Strauße genau am Valentinstag ankommt? Dann sollten Sie ein Versandangebot wählen, bei dem der Händler eine Lieferung zum Wunschtermin garantiert, raten die Verbraucherschützer. Der Service kann unter Umständen etwas mehr kosten, lohnt sich aber: „Kommen die Blumen dann trotz fester Zusage verspätet, können Schenkende den Kaufpreis zurückverlangen“, so Marx.
3. Das Produkt weicht vom Werbefoto ab
Hat ihr Strauß mit dem Werbefoto nichts gemeinsam? Das kommt vor - Händlerinnen und Händler behalten sich vor allem bei gemischten Sträußen vertragliche Änderungen vor - je nach Verfügbarkeit der Blumenarten. „Eine echte Handhabe hat nur, wer ganz genaue Vorgaben gemacht und etwa die Blumen und ihre Anzahl genau bestimmt hat“, erklärt Marx. „Aber klar ist auch: Niemand muss einen Strauß Tulpen akzeptieren, wenn er Rosen bestellt hat.“ In solchen Fällen können Kundinnen und Kunden ebenfalls den Kaufpreis zurückverlangen oder auf Ersatz pochen. (dpa)