Auszeit auf RezeptAuf Kur fahren – so einfach bekommen Sie das bezahlt
Der Arbeitsalltag kann sehr stressig sein – damit gehen psychische und körperliche Belastungen einher. Um sich eine Auszeit zu nehmen, muss aber nicht immer der Urlaub her. Auch eine Kur könnte in Frage kommen. Denn der Weg dahin muss nicht schwer sein, erklärt die Stiftung Warentest nun in einem Finanztest-Bericht. Einen Antrag auf eine Kur können alle Versicherte bei der Krankenkasse stellen – vom Student bis zum Rentner. Denn bei der Kur geht es vor allem darum, den Organismus zu stärken, die Heilung zu begünstigen und Schäden vorzubeugen.
Ein Beispiel: Ein Patient leidet unter Bluthochdruck. Um zu vermeiden, dass seine Gesundheit langfristig Schaden nimmt, kann eine Kur mit Bewegungs- und Atemtherapie sowie Wechselduschen und Abreibungen helfen. „Bei einer Kur, die vor einem Burn-Out schützen soll, werden Gesprächstherapien in das Konzept eingearbeitet“, erklärt Uwe Strunk vom Deutschen Heilbäderverband. Es gibt auch ambulante oder teil-stationäre Kuren, beispielsweise medizinische Rehabiliations-Möglichkeiten am Wohnort. Dabei gilt, dass erst alle ambulanten Möglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft werden müssen, bevor es zur stationären Behandlung geht.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Sobald der behandelnde Art bescheinigt, dass eine ambulante Vorsorgekur medizinisch erforderlich ist, kann ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Oftmals werden laut Stiftung Warentest auch Zuschüsse für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung gezahlt werden.
Bei stationären medizinischen Leistungen müssen Patienten eine Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Tag maximal für 42 Tage pro Kalenderjahr leisten. Bei ambulanten und stationären Reha-Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen beträgt die Zuzahlung für volljährige Versicherte 10 Euro pro Tag - ohne zeitliche Begrenzung. „Bei einer Anschlussreha sowie bei Krankheitsbildern, deren Behandlung von vornherein länger dauert als die üblichen drei Wochen, ist die Zuzahlung auf 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt“, sagt Hubloher. Rehabilitationen auf Kosten der Unfallkasse sind zuzahlungsfrei.
Fahren Patienten für ambulante Vorsorgeleistungen in einen Kurort, müssen sie Unterkunft und Verpflegung selbst zahlen. „Die Krankenkassen können täglich bis zu 16 Euro beisteuern, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro“, sagt Hubloher.
Diese Kuren gibt es
Stationäre Vorsorgekur
Diese Kur dauert in der Regel drei Wochen und findet in einer Kureinrichtung statt.
Vorsorgekur für Eltern
Hier können Eltern gemeinsam mit ihren Kindern einen dreiwöchigen Kuraufenthalt verbringen. Der häufigste Grund für diese Kur ist Erschöpfung bis hin zum Burnout. Hier gilt, so die Stiftung Warentest, der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht.
Stationäre Vorsorgekur für Angehörige
Wer Angehörige pflegt, kann sich im Rahmen einer Kur um seine eigene Gesundheit kümmern, wenn er seelisch oder psychisch sehr belastet ist.
Stationäre Rehabilitation
Diese Kur kommt für alle in Frage, die einen schweren Unfall erlebt haben, eine Operation oder eine schwere Erkrankung hinter sich haben.
Es ist übrigens inzwischen auch möglich, so die Stiftung Warentest, die Kur im EU-Ausland zu machen. „Beliebt sind Kuren in Polen und Tschechien. Wichtig ist, dass Patienten die Kur vor der Reise beantragen und die Bewilligung der Kasse abwarten.“ Dabei werden die gleichen Kosten übernommen, die auch für eine gleichwertige Behandlung in Deutschland angefallen wären. (chs mit Material der dpa)