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Stichtag 1. JuliHomeoffice-Pflicht endet – muss ich sofort zurück ins Büro?

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.

Mit dem Auslaufen der sogenannten Bundesnotbremse in der Corona-Pandemie endet auch die darin geregelte Homeoffice-Pflicht. Doch was heißt das für die Arbeitnehmer? Das Foto zeigt eine Frau, die mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice sitzt.

Köln. Nichts hat die Jobwelt in den vergangenen Jahren so verändert wie die Corona-Pandemie. Wo es früher undenkbar schien, wird seit Monaten zu Hause gearbeitet. Doch ab dem 1. Juli müssen Chefs ihren Mitarbeitern kein mobiles Arbeiten mehr anbieten. Was bedeutet das für die Mitarbeiter? Muss ich dann sofort zurück ins Büro?

Mit dem Auslaufen der sogenannten Bundesnotbremse in der Corona-Pandemie endet auch die darin geregelte Homeoffice-Pflicht. Doch was heißt das für die Arbeitnehmer? Müssen sie sofort wieder zurück an ihren Arbeitsplatz?

Homeoffice-Pflicht abgelaufen: Muss ich zurück an meinen Arbeitsplatz?

Grundsätzlich kann der Chef seine Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurückbeordern. „Durch das Weisungsrecht kann der Arbeitgeber einseitig anordnen, an welchem Ort der Beschäftigte seine Arbeit erbringen muss – sofern die pandemische Lage es zulässt“, sagte Arbeitsrechtler Tobias Brors von der Düsseldorfer Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law dem „Handelsblatt“.

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Doch gibt es Ausnahmen. Etwa, wenn Beschäftigte in ihrem Arbeitsvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen haben oder eine Betriebsvereinbarung mobile Arbeit ermöglicht.

Ein Recht darauf, zu Hause zu arbeiten, haben Mitarbeiter bei fehlenden Vereinbarungen nicht – auch die Furcht vor einer Infektion gilt da nicht als Grund. Wer sich dennoch weigert, zur Arbeit zu kommen, dem drohen eine Abmahnung oder gar die Kündigung, weil es hierzulande bisher kein Recht auf Homeoffice gibt, so der Jurist in dem Bericht weiter.

Andererseits heißt das aber auch, dass Beschäftigte ab dem 1. Juli wieder jeden Tag ins Büro kommen dürfen – zumindest theoretisch.

Allerdings haben sich viele Firmen dazu entschlossen, die Anwesenheit vor Ort zu beschränken. Zunächst sollen 30 bis 50 Prozent der Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurückkehren. „Wenn der Arbeitgeber aber feststellt, dass die Hygieneregeln bei zu hoher Büropräsenz nicht eingehalten werden können, darf er anordnen, dass Beschäftigte zu Hause bleiben müssen“, sagte Brors dem „Handelsblatt“.

Die erst im April eingeführte Bundesnotbremse sieht vor, dass der Bund einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten durchsetzen kann. Das Infektionsschutzgesetz ist bis zum 30. Juni befristet, allerdings hatte es innerhalb der Bundesregierung zuletzt Gespräche insbesondere über eine Verlängerung der Homeoffice-Pflicht gegeben.

Corona-Regeln für Unternehmen gelten weiter

Für Unternehmen in Deutschland sollen trotz sinkender Ansteckungszahlen auch über den Sommer einige Corona-Regeln weiter gelten.

Betriebe müssten weiterhin mindestens zweimal in der Woche ihren Beschäftigten Corona-Tests anbieten. Sie müssen nach wie vor bestimmte Hygieneregeln einhalten. Zudem sieht die Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin Vorgaben für Flächen, Abstände und Masken am Arbeitsplatz vor.

Nach Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD, 48) könne man die Arbeitsschutzregeln mit Blick auf Corona ein Stück lockern, weil die Inzidenzen dies hergäben. Die Regeln schützten Beschäftigte und würden helfen Betriebe offen zu halten. Durch Tests am Arbeitsplatz behalte man das Infektionsgeschehen im Blick und im Griff.

Deutscher Gewerkschaftsbund für Verlängerung der Homeoffice-Pflicht

Während Arbeitgeber erleichtert auf Auslaufen der Verordnung reagieren, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Verlängerung der Homeoffice-Pflicht. Es ist ein Streit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern entbrannt - auch mit Blick auf eine mögliche gesetzliche Regelung über die Dauer der Pandemie hinaus. Der DGB kritisierte das Auslaufen der Homeoffice-Pflicht scharf. „Die Homeoffice-Regelungen hätten verlängert werden müssen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag. „Noch sind wir nicht durch mit der Pandemie und es ist erwiesen, dass das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen deutlich höher ist.“

Erleichtert zeigte sich dagegen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Die deutsche Wirtschaft begrüßt das Auslaufen der Verordnung zum Homeoffice, da dieser bürokratische Aktionismus ein überflüssiges Einmischen der Politik war“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Funke-Zeitungen. Es sei gut, dass die SPD mit ihren Plänen, die Verordnung noch zu verlängern, „am Widerstand der Union gescheitert ist“.

Laut Kampeter hätten die Arbeitgeber beim Homeoffice "geliefert". Verordnungen seien dafür nicht nötig. „Wir stehen auch ohne eine bürokratische gesetzliche Überregulierung zu unseren Beschäftigten“, sagte Kampeter.

Recht auf mobiles Arbeiten nicht überall geregelt

Mit dem Auslaufen der Homeoffice-Pflicht kocht auch der Streit über einen gesetzlichen Anspruch auf mobile Arbeit wieder auf. DGB-Vorstandsmitglied Piel erneuerte die Gewerkschaftsforderung, ein Recht auf mobile Arbeit zu schaffen. „In vielen Betrieben gibt dazu zwar bereits gute Regelungen, aber eben nicht überall“, sagte Piel. Sie forderte zudem ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. „Digitale Arbeitsmittel und Instrumente dürfen nicht zur Kontrolle der Beschäftigten, oder gar ihrer permanenten Überwachung missbraucht werden“, sagte Piel.

Eine klare Absage an solche Pläne kommt vom Mittelstand. „Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden“, sagte Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) den Funke-Zeitungen. „Wir lehnen staatliche Eingriffe in die unternehmerische Autonomie entschieden ab. Das gilt auch und gerade für eine Verpflichtung der Unternehmen, mobiles Arbeiten anzubieten.“

Auch der Wirtschaftsrat der CDU ist strikt gegen einen Rechtsanspruch. „Ein gesetzlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten ist überflüssig und schädlich“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, den Funke-Zeitungen. Wo mobile Arbeit möglich sei, würden Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohnehin Lösungen finden, sagte Steiger.

Der CDU-Wirtschaftsrat forderte zudem die Abschaffung der Arbeitsstättenverordnung für Homeoffice-Arbeitsplätze. Es sei Arbeitgebern kaum möglich, die Arbeitsplatzvorschriften in einem Privatwohnsitz oder unterwegs im Zug zu kontrollieren. Auch brauche es Ausnahmen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten - die zulässige Tages-Höchstarbeitszeit müsse durch eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden Arbeitszeit bei maximal sechs Arbeitstagen ersetzt werden, forderte Steiger. (afp, dpa)