Bis 2033 müssen in Deutschland rund 43 Millionen Auto- und Motorradführerscheine verpflichtend umgetauscht werden, um diese innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Erfahren Sie, bis wann Sie Ihre Fahrerlaubnis umtauschen müssen und was Ihnen droht, wenn Sie das nicht tun.
Bußgeld drohtWer seinen Führerschein jetzt umtauschen muss
Es wird ernst: Am 19. Januar laufen die nächsten Auto- und Motorradführerscheine ab. Im Zuge einer EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine in der EU vereinheitlicht und fälschungssicher gemacht werden. In Deutschland sind insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine betroffen. Darunter fallen sowohl die alten Papierführerscheine (Ausstellung bis 31. Dezember 1998) sowie die Führerscheine, die Fahrern und Fahrerinnen in Scheckkartenform ausgestellt wurden (Ausstellung 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013).
Der Umtausch sämtlicher Fahrerlaubnisse wird dabei nicht auf einmal vollzogen, sondern staffelt sich nach einem Stufenplan, der sich an dem Geburts- beziehungsweise dem Ausstellungsjahr vollzieht. Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 umgetauscht werden. Der gesamte Umtauschprozess muss bis Anfang 2033 abgeschlossen sein.
Diese Jahrgänge müssen ihre Fahrerlaubnis jetzt umtauschen
Wann Sie Ihre Fahrerlaubnis umtauschen müssen ist abhängig davon, wie alt Sie sind oder wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Die ersten Altführerscheine mussten bereits bis zum 19. Juli 2022 umgetauscht werden. Betroffen davon waren die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Auch wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, musste seinen Führerschein bereits umtauschen. Darauf folgten die Jahrgänge 1965 bis 1970, die ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2024 erneuern lassen mussten. Nun folgen die Jahrgänge ab 1971. Wenn Sie zu diesem Jahrgang gehören und Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar umtauschen. Auf der Internetseite des ADAC finden Sie dazu auch einen Führerschein-Umtausch-Rechner.
Für die Scheckkarten-Führerscheine, die erst ab 2026 umgetauscht werden müssen, gelten folgende Fristen entsprechend den Ausstellungsjahren:
1999 bis 2001: 19. Januar 2026 2002 bis 2004: 19. Januar 2027 2005 bis 2007: 19. Januar 2028 2008: 19. Januar 2029 2009: 19. Januar 2030 2010: 19. Januar 2031 2011: 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seine Fahrerlaubnis erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
So können Sie Ihren Führerschein umtauschen
Bei dem Umtausch Ihres Auto- oder Motorradführerscheins wird lediglich das Dokument erneuert. Es erfolgt weder eine theoretische noch eine gesundheitliche Prüfung. Die Antragstellung auf Umtausch des Führerscheins ist nicht einheitlich geregelt und kann sich von Kommune zu Kommune unterscheiden. In manchen Städten müssen Sie sich tatsächlich zur Führerscheinstelle begeben, andere Städte stellen dafür online ein Antragsformular zur Verfügung.
Für die Erneuerung Ihrer Fahrerlaubnis benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und Ihren Führerschein. Der Umtausch kostet 25 Euro und nach etwa drei Wochen erhalten Sie das neue Dokument. Ihr neuer Führerschein ist dann auf 15 Jahre befristet, danach müssen Sie erneut einen Antrag auf Umtausch stellen.
Verwarnungsgeld droht bei Fristverstreichung
Der Umtausch ist für alle Auto- und Motorradführerscheine verpflichtend. Wenn Sie eine Frist zum Umtausch Ihres Führerscheins verpasst haben, beduetet das nicht, dass Ihre Fahrerlaubnis erlischt. Wenn das Ablaufdatum überschritten wurde, dürfen Sie sich auch weiterhin hinter das Steuer setzen. Allerdings müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen, wenn der Ablauf Ihres Führerscheins bei einer Polizeikontrolle bemerkt wird. (tsch)