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Knöllchen statt KnastFahrerflucht bald keine Straftat mehr? Justizminister mit überraschendem Vorstoß

Köln: Polizei steht an einem Bahnübergang im Kölner Stadtteil Ossendorf.

Unfallflucht könnte bald nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Unser Symbolfoto zeigt einen Polizeieinsatz in Köln im Februar 2023.

Bislang galt in Deutschland: Wer sich vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht – eine Straftat. Das soll sich jetzt ändern.

Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Wie aus den vorliegenden Eckpunkten des von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geführten Ministeriums hervorgeht, sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag (25. April 2023).

Durch diese Herabstufung „würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier.

Fahrerflucht: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.

Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben“, hieß es in dem Papier, welches das Ministerium kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte. Dies gelte „trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat“, etwa einer Trunkenheitsfahrt.

Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber „gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen“, hieß es weiter. Denn Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“.

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. „Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“. (afp)