Bald geht's wieder los: Allerorten stellen Jungs ihren angebeteten Damen einen Maibaum als Zeichen ihrer Liebe.
Doch dieser Baum will erstmal besorgt werden - und sicher zum Haus der Holden transportiert. Wer gegen die Regeln verstößt, muss sich auf drastische Strafen gefasst machen, die Polizei kontrolliert rigoros.
Damit Ihr Maibaum-Transport kein Desaster wird, beachten Sie folgende Regeln:
Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4m und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein.
Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt.
Fahrzeug oder Zug samt Ladung dürfen nicht länger als 20,75 m sein.
Nach hinten darf der Maibaum höchstens 3m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1m ist er mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen.
Bei Dunkelheit oder wenn die Fahrzeugbeleuchtung verdeckt wird, ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
Für den Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Schadenersatzforderungen im Raum.
Die Fahrerlaubnisklassen T und L gelten nur für den landwirtschaftlichen Betrieb, nicht für das "Maibaumsetzen" oder gar den Personentransport. Wer es trotzdem tut, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Es ist verboten, Personen auf der Ladefläche mitzunehmen