Ärgern ohne ReueDiese Gesten DÜRFEN Autofahrer machen – und diese auf keinen Fall

Copyright: René Kohlenberg/Julia Todorinc
Manchmal reichen Worte einfach nicht aus. Doch Vorsicht, viele Gesten sind nicht erlaubt.
Lange Staus, rücksichtslose Überholmanöver, Drängler auf der Autobahn: Viele Situationen im Straßenverkehr können einen zur Weißglut treiben. Leicht reagieren wir über und zeigen dem Gegenüber den Mittelfinger oder den Vogel. Und das kann richtig teuer werden!
Eine Beleidigung ist eine Straftat
Denn solch eine abfällige Geste ist keine Ordnungswidrigkeit. Hannes Krämer, Rechtsexperte des Auto Club Europa (ACE), erklärt: „Beleidigungen fallen nicht unter die Straßenverkehrsordnung, sondern stellen einen Straftatbestand da und sind im Strafgesetzbuch geregelt.“
Das bedeutet, es drohen keine Punkte in Flensburg, sondern großer Ärger mit der Justiz und hohe Kosten. „Wie hoch die Strafe ausfällt, ist von den Umständen des Einzelfalles, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen und dem angerufenen Gericht abhängig. Entscheidend ist vor allem, ob es meine erste Straftat dieser Art war“, so Krämer.
Diese Gesten dürfen Sie machen
Wer seinem Ärger dennoch nonverbal Luft machen will, der sollte sich genau überlegen, welches Handzeichen er macht. Die folgenden Gesten bewegen sich in einer Grauzone und „erfüllen den Tatbestand der Beleidigung nicht im klassischen Sinne“, so der Rechtsexperte.
Der Schweigefuchs
Wer Kinder hat, dürfte diese Geste kennen. Mittel- und Ringfinger werden auf den Daumen gelegt, der Zeigefinger und der kleine Finger nach oben gestellt. Es soll den anderen auffordern, die Klappe zu halten.

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Pädagogisch wertvoll und erlaubt: der Schweigefuchs.
Der Reißverschluss
Eine Geste, die mancher von uns schon seit dem Kindergarten kennt. Zeigefinger und Daumen schließen mit einem imaginären Reißverschluss den Mund. Eine beliebte Geste, wenn sich der „Widersacher“ lautstark aufregt.

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Der Reißverschluss: Mund zu und einfach mal die Klappe halten!"
Heul doch
Diese Handbewegung dürfte Ihr Gegenüber wohl zur Weißglut treiben, befindet sich rechtlich jedoch in einer Grauzone, da sie weder eine Drohung noch eine Beleidigung im eigentlichen Sinne darstellt.

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Heul doch!
Lippen klimpern
Zeige- und Mittelfinger klimpern auf der Unterlippe. Die einen machen es, wenn sie Babys zum Lachen bringen wollen, andere um dem Gegenüber klar zu machen, dass er nur Blödsinn redet und einen sein Gerede nicht interessiert.

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Lippen klimpern: Brabbel, brabbel, brabbel - diese Geste will sagen: „Sabbel Du nur weiter, es interessiert mich nicht.“
Diese Gesten sind eine Beleidigung
Leider gehen mit vielen Verkehrsteilnehmern gelegentlich die Zügel durch und die Handzeichen sind weniger charmant, als die vorigen. Hier sehen Sie, welche Gesten als Beleidigung gewertet werden und Geldstrafen von mehreren tausend Euro nach sich ziehen können. Im schlimmsten Fall drohen sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Mittelfinger
Der Klassiker und laut Rechtsexperte Krämer auch eine der häufigsten Beleidigungen im Straßenverkehr.

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Der Mittelfinger: Ausdruchsstark und verboten!
Arschloch
Daumen und Zeigefinger bilden einen Kreis und deuten damit das menschliche Ausscheidungsorgan an. Gar nicht fein und auch verboten.

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Zeigefinger und Daumen wollen sagen: „Sie sind ein A...“
Vogel zeigen
Jemanden einen Vogel zeigen, klingt zwar harmlos, ist aber ebenfalls eine Beleidigung, die zur Anzeige gebracht werden kann.

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Ein Klassiker unter den Beleidigungen: Jemandem einen Vogel zeigen.
Lange Nase machen
Eine Geste, die wohl eher Kinder machen. Wenn Erwachsene sich dazu hinreißen lassen, kann dies als Beleidigung gewertet werden.

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Jemandem eine lange Nase machen.
Scheibenwischer
Wer mit der Hand vor der Stirn hin und her wedelt, möchte sich wohl keine Luft zufächern, sondern dem anderen klar machen, dass man seine Äußerungen für – sagen wir mal – fragwürdig hält. Auch das ist eine Beleidigung.

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Auch der Scheibenwischer ist eine Beleidigung.
Diese Gesten sind eine Bedrohung
Auch wenn Sie aufgrund einer Situation in Rage sind, diese Gesten sollten Sie unbedingt vermeiden, denn sie könnten als Drohung verstanden werden. Und bei diesem Strafbestand drohen Ihnen mehrere tausend Euro Geldstrafe und ein Jahr Haft. „Bei einer Drohung steht die angedrohte Folge im Vordergrund. Bei einer Beleidigung hat man bereits 'etwas' getan“, erklärt Krämer.
Hals abschneiden
Man streicht sich dabei mit der Hand über den Hals. Die Drohung ist klar: Ich will Dir an die Gurgel!

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Kopf ab! Diese Handbewegung ist eine klare Drohung.
Pistole
Diese Geste ist ähnlich geschmacklos und genau so verboten. Die Hand formt eine Pistole und zielt an die Schläfe. Auch hier ist die Drohung eindeutig.

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Auch die Pistole wird als Drohung gewertet.
Fazit: Am besten ist es natürlich, Sie regen sich gar nicht erst auf. „Man sollte sich in solchen Situationen stets in die Rolle des Gegenüber versetzen, um einer Eskalation vorzubeugen“, empfiehlt Hannes Krämer.
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