Aldi, Rewe & Co.Bundesgerichtshof: Achtung! Auf diesen Parkplätzen gelten besondere Regeln

Autos stehen auf dem Parkplatz vor einer Lidl-Filiale.

Autofahrerinnen und Autofahrer sollten auf Parkplätzen besonders vorsichtig fahren. Die „rechts-vor-links“ Verkehrsregel gilt dort nicht (Symbolfoto von Februar 2019).

Laut eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofes gilt die bekannte Verkehrsregel „rechts vor links“ nicht auf Parkplätzen von Supermärkten und Discountern. 

von Eva Gneisinger (eg)

In den Köpfen vieler Menschen hat sich verankert, dass auch auf Parkplätzen von Supermärkten, Discountern oder Baumärkten die Verkehrsregel rechts vor links einzuhalten ist.

Wie in vielen Wohngebieten heiße es so auch auf Parkplätzen, Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von links kommen. Dabei ist es egal, ob diese geradeaus fahren oder abbiegen wollen.

Verkehrsregeln auf Parkplätzen: Das musst du beachten

Wie das Urteil des Bundesgerichtshofes nun aber feststellte, besitzt die „rechts vor links“-Regel auf diesen Parkplätzen keine Gültigkeit. Den Stein ins Rollen brachten zwei Autofahrer aus Lübeck, die auf einem Baumarktparkplatz ineinander gefahren sind. Darüber berichtete die „tz“.

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In dem Urteil wird die Verkehrsregelung auf Parkplätzen erklärt. Demnach gelte „rechts vor links“ ausschließlich für Fahrbahnen. Da es sich bei Parkplätzen jedoch um Ladeflächen handelt, wo Autos be- und entladen werden, tritt die Verkehrsregelung nicht in Kraft.

Autofahrerinnen und Autofahrer sollten daher auf Parkplätzen besonders vorsichtig sein, langsam und vor allem umsichtig fahren. Besonders zu achten ist dabei auf Menschen, die zu Fuß über den Parkplatz laufen – diese können schnell aus dem Sichtfeld der Autofahrerinnen und Autofahrer geraten.

Für die beiden Autofahrer aus Lübeck bedeutete dies, dass beide Schuld an dem Unfall hatten. Der Autofahrer, der von rechts kam, berief sich zwar auf die „rechts vor links“-Regel und war sich keiner Schuld bewusst, das brachte ihm am Ende nur recht wenig. Die Unfallkosten wurden im Verhältnis 30 zu 70 zwischen den beiden Autofahrern aufgeteilt.