Zoff unter NachbarnKiefer sorgt für mächtig Ärger – Gericht fällt wichtiges Urteil
Karlsruhe/Berlin – Wenn die Äste des Nachbarn über die Grundstückgrenze wuchern – das kann tierisch nerven. Aber was kann man tun? Einfach abschneiden? Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache angenommen und ein Urteil gesprochen.
- Bundesgerichtshof (BGH) fällt wichtiges Urteil
- Nachbar darf überhängende Äste abschneiden
- Es geht um das Recht zur Selbsthilfe
Ein Nachbar darf Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten hineinragen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Baum dadurch absterben könnte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Freitag (11. Juni) das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Recht zur Selbsthilfe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19).
BGH-Urteil: Nachbar darf überhängende Äste abschneiden
Er hob ein Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück. Der BGH betonte zugleich: Das Selbsthilferecht könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein, etwa durch Baumschutzsatzungen.
Damit unterlag vor dem obersten deutschen Zivilgericht ein Grundstückeigentümer, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Kiefer vom Nachbarn beschnitten wird. Er hatte damit argumentiert, dass der Baum dann nicht mehr stabil stehe oder sogar absterben könne.
Immer wieder kommt es zu Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden.
Im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits stand eine vier Jahrzehnte alte Schwarzkiefer in Berlin, deren Äste seit langem auf das Nachbargrundstück ragen. (mt/dpa)