+++ EILMELDUNG +++ Nur einen Tag vor seinem Geburtstag Schwerer Schock für Boris Becker: Mutter Elvira ist tot

+++ EILMELDUNG +++ Nur einen Tag vor seinem Geburtstag Schwerer Schock für Boris Becker: Mutter Elvira ist tot

Geklaut, verlorenWas tun, wenn Smartphone, EC-Karte oder Perso weg sind?

Diebstahl eines Portemonnaies

Der Geldbeutel ist weg – geklaut, mitsamt Ausweis und Karten! Da heißt es: schnell handeln.

Es ist der Schock-Moment schlechthin: Die Handtasche wurde mitsamt Handy geklaut, das Portemonnaie ist weg, oder die EC-Karte ging verloren. Aber keine Panik: Das sind die ersten Schritte in solchen Fällen.

Was tun, wenn das Handy weg ist?

• Schnell SIM-Karte sperren

Beklaut? Zeigen Sie den Diebstahl direkt bei der Polizei an! Damit der Dieb nicht auf Ihre Kosten telefoniert, sollte Sie die SIM-Karte sperren lassen: Das geht in Deutschland unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116. Aus dem Ausland erreicht man den Sperr-Notruf kostenpflichtig unter +49 116 116 oder +49 30 4050 4050.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Orten lassen

Dienste aktivieren

Um das Smartphone zu orten, müssen Ortungsdienste in den Einstellungen aktiviert sein. Das Handy muss eingeschaltet und ausreichend aufgeladen sein. Dann kann man es z.B. über Apples „mein iPhone suchen“-Funktion bzw. den „Android Geräte-Manager“ orten (dazu jeweils mit Account-Daten einloggen). Zudem gibt es oftmals die Option, Daten aus der Ferne zu löschen und damit zu schützen.

IMEI-Nummer

Wenn die Ortung so nicht klappt, benötigt die Polizei die IMEI-Nummer des Geräts (individuelle Seriennummer). Auf dem Handy kann sie mit dem Code *#06# aufgerufen werden. Auch kann man die IMEI-Nummer von der Smartphone-Verpackung ablesen. Beim iPhone lässt sich die IMEI zudem über iTunes finden: in den Einstellungen auf „Geräte“ klicken und die Maus über ein Backup bewegen. Bei Android-Handys findet man die IMEI über das Google Dashboard unter „Geräte“.

• Konten sperren, Passwörter ändern

Der WhatsApp-Kundenservice kann Ihr Konto sperren, damit niemand Zugriff bekommt. Nach Sperrung der SIM-Karte schreiben Sie eine Mail an den WhatsApp-Support (support@whatsapp.com) mit der Bitte, Ihren Account zu sperren. Achten Sie darauf, Ihre Nummer mit internationaler Vorwahl anzugeben.

Nutzen Sie Facbeook und eine Mail-App, sollten Sie die Passwörter aller betroffenen Dienste vom Computer aus ändern.

• Daten sperren oder löschen

Wer eine App für den Fernzugriff installiert hat, sperrt am besten sofort den Zugriff oder löscht alle sensiblen Daten auf dem Telefon.

Was tun, wenn die Geld-Karte weg ist?

• EC-Karte

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie sofort die Karte bei der Bank oder unter folgender zentraler Telefonnummer sperren lassen: 116 116 oder 01805/02 10 21. Aus dem Ausland: +49/1805/02 10 21. Damit das Sperren reibungslos funktioniert, unbedingt Karten- und Kontonummer bereithalten.

Wurde die Karte gestohlen, sollten Sie sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.

Übrigens: Bankkunden dürfen beim Verlust oder Diebstahl ihrer EC-Karte in der Regel nicht für die neue Karte zur Kasse gebeten werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

• Kreditkarte

Bei Verlust oder Diebstahl sollte man auch die Kreditkarte sofort sperren lassen, das geht ebenfalls unter der kostenfreien Rufnummer 116 116. In der Regel haftet der Besitzer mit 50 Euro bis zur Sperrung.

Was tun, wenn der Ausweis weg ist?

• Personalausweis:

Haben Sie den Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, so sollten Sie zuerst eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige bei der Polizei vornehmen und den Verlust schnell der Personalausweisbehörde am Wohnort melden.

Falls die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingeschaltet sein sollte, muss man diese bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises unverzüglich sperren lassen, entweder über die Sperrhotline 116 116, oder direkt bei der zuständigen Behörde.

Ist man im Besitz beider Ausweise, Personalausweis und Reisepass, so kann man sich mit dem verbliebenen Ausweis identifizieren. Hat man gar keinen Ausweis mehr, sollte man nach einem Verlust unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen.

In dringenden Fällen kann die Personalausweisbehörde am Wohnort zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, der aber nur 3 Monate gilt.

• Reisepass:

Wird Ihr Reisepass im Inland gestohlen oder geht verloren, müssen Sie den Verlust ebenfalls der zuständigen Behörde melden. Auch hier ist eine Verlust- bzw. Diebstahlanzeige bei der Polizei ratsam. Benötigen Sie den Reisepass nicht dringend, beantragen Sie einen neuen.

In dringenden Fällen können Sie einen sogenannten Expresspass beantragen, welcher nach ungefähr einer Woche abholbereit ist. Außerdem kann man sich sofort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Dieser ist dann für ein Jahr gültig, wird jedoch nicht in allen Ländern akzeptiert, beispielsweise in den USA.

• Andere Ausweise:

Der Verlust oder Diebstahl anderer Ausweise sollte zur eigenen Sicherheit immer der ausstellenden Stelle mitgeteilt werden, beispielsweise der Deutschen Bahn, der Stadtbibliothek, dem Sportverein usw. Meist bekommt man problemlos einen neuen Ausweis ausgestellt.

• Krankenversichertenkarte

Ist Versichertenkarte weg, muss man sofort die Krankenkasse über den Verlust informieren. Sie schickt kostenlos eine neue zu. Geht die Karte allerdings häufiger verloren, kann es sein, dass die Kasse einem keine neue Karte ausstellt, sondern nur sogenannte Behandlungsscheine. Die gelten dann jeweils nur für einen Arztbesuch.

Was tun, wenn der Führerschein oder Fahrzeugschein weg ist?

• Führerschein

Richtig ärgerlich ist es, wenn man seinen Führerschein verliert bzw. dieser gestohlen wird. Denn wer ohne Führerschein Auto fährt, erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein. Sowohl den Diebstahl als auch den Verlust des Führerscheins sollte man der Polizei melden.

Grund dafür ist, dass man damit die Eidesstattliche Versicherung umgeht, die beim Antrag auf Neuausstellung eines Führerscheins mit ca. 30 Euro zu Buche schlägt.

Die Ausstellung eines neuen Führerscheins dauert im Normalfall einige Wochen, daher sollte man sich entweder eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen oder den Führerschein mit Aufpreis per Expresslieferung beantragen, um weiterhin bzw. möglichst schnell wieder Auto fahren zu dürfen.

• Fahrzeugschein

Einen neuen Führerschein gibt die Führerscheinstelle oder das nächste Bürgerbüro aus. Das kostet: 40 Euro. Wichtig: Zur Identifikation Passfoto mitbringen und den Ausweis vorlegen.

In diesen Städten schlagen Diebe häufig zu:

(gs/anwalt.de)