Reiserückkehrer aufgepasstNeue Regeln für EU-Bürger – Das müssen Sie jetzt beachten

Ein Reisender geht mit seinem Koffer einen Bahnsteig entlang.

Noch nie war Reisen so kompliziert wie in Zeiten der Pandemie. Stetige Änderungen der Corona-Regeln sorgen für viel Verwirrung. Das Symbolfoto wurde am 6. September 2021 in Hannover aufgenommen.

Ab dem 1. Februar 2022 gelten neue Regelungen für Reisen. Wie Sie während der Corona-Pandemie teure Fehler vermeiden und worauf Sie dringend achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Einreisebestimmungen, Rückreisebestimmungen, Quarantänepflicht, Testpflicht und, und, und ... Viele Urlauber verlieren vor allem aufgrund der aktuellen Pandemielage schnell den Überblick. Wer in den Urlaub fahren will oder seine Rückreise nach Deutschland plant, muss nämlich einiges beachten und gut vorbereitet sein. Immer wieder ändern sich die Regelungen. Ab dem 1. Februar 2022 gibt es wieder neue Bestimmungen für EU-Bürger.

Was genau darf ich nicht vergessen oder übersehen und was passiert, wenn doch etwas schiefgelaufen ist? In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die Sie bei Ihrer (Rück-)Reise unbedingt beachten sollten, und geben noch weitere hilfreiche Tipps.

Urlaub in Corona-Zeiten: Neue Regeln für EU-Reisen am 1. Februar 2022

Die Einreise- und Rückreisebestimmungen für Urlauber ändern sich gefühlt jede Woche. Reicht es, wenn ich zweimal geimpft bin, oder brauche ich noch einen Test? Reicht dann ein Antigen-Test oder muss es ein PCR-Test sein? Und was ist mit Kindern, die noch nicht geimpft sind? Viele Fragen kommen beim Thema Urlaub und Corona auf.

Alles zum Thema Corona

Ab dem 1. Februar sollen in der EU neue Regeln gelten. Bisher unterlag jeder einer generellen Nachweispflicht. Jeder Urlauber musste also einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen können. Aber Achtung: Ab Anfang Februar soll nicht mehr das Herkunftsland ausschlaggebend sein, sondern viel mehr der Impf- oder Genesenenstatus.

Für EU-Bürger heißt das konkret: Wer geimpft oder genesen ist und in ein anderes EU-Land einreisen möchte, muss grundsätzlich keinen PCR- oder Antigentest mehr vorzeigen. Lediglich der Genesenen- oder Impfstatus muss mittels COVID-Zertifikat nachgewiesen werden (beispielsweise mittels QR-Code in der Corona-Warn-App). Die einzelnen Länder jedoch können bei Bedarf jederzeit die „Notbremse“ auslösen.

Reisebestimmungen für Geimpfte und Genesene

Wie oben erwähnt, reicht bei genesenen oder geimpften EU-Bürgern der Nachweis über den eigenen Status aus, um in der europäischen Union zu reisen, ohne einen PCR- oder Antigentest machen zu müssen. Doch ab wann ist der Impfstatus gültig bzw. ab wann ist er wieder ungültig? Bei der Impfung gilt:

  1. Die Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage und darf maximal 270 Tage zurückliegen
  2. Der Impfstoff muss von der EU zugelassen worden sein, teilweise gilt das auch für von der Welt-Gesundheits-Organisation WHO oder nationalen Behörde zugelassene Impfstoffe
  3. Eine Boosterimpfung sorgt für einen verlängerten Gültigkeitsstatus des Impfstatus

Genesene Personen gelten nach EU-Bestimmungen nur sechs Monate (180 Tage) als genesen und haben in diesem Zeitraum dieselben Rechte und Freiheiten wie eine geimpfte Person. In Deutschland ist der Genesenenstatus hingegen nur drei Monate gültig. Nach den drei bzw. sechs Monaten muss also eine Boosterimpfung erfolgen.

Reisebestimmungen für Ungeimpfte

Wer nicht geimpft ist und in der EU reisen möchte, muss einen negativen Test vorzeigen können. Ein PCR-Test gilt hierbei für 72 Stunden, ein Antigentest jedoch nur 24 Stunden. Ausgenommen von der Testpflicht sind beispielsweise Menschen, die in Grenzregionen leben und deshalb oft die Grenze überqueren. Kinder, die jünger als zwölf Jahren sind, brauchen kein gültiges Impfzertifikat. Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, unterliegen denselben Bestimmungen wie Erwachsene.

Achtung: Antigen- oder PCR-Test sind im Ausland teilweise sehr teuer

Aber Achtung: Im Ausland kann ein Antigen- oder PCR-Test sehr schnell sehr teuer werden. Während in manchen Ländern die Tests kostenlos sind (z.B. in Dänemark) müssen Urlauber in der Schweiz mehr als 200 Franken (193 Euro) bezahlen. Generell sollten Kosten zwischen 25 und 100 Euro eingeplant werden. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich Hilfe bei der Reiseleitung suchen, ansonsten muss jeder für sich selbst eine Testmöglichkeit organisieren.

Jeder sollte sich vorher also ganz genau über die Einreisebestimmungen im Urlaubsland und über die Rückreisebestimmungen nach Deutschland informieren. Wichtig sind hierbei auch die Bedingungen der Beförderer, also beispielsweise der Fluggesellschaft.

Was tun bei vergessenen Dokumenten und verpassten Flügen?

Welche Dokumente werden zusätzlich zum Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verlangt? Diese Frage muss sich jeder Urlauber vorher stellen, da die Lage bei vergessenen Unterlagen schnell böse ausgehen kann. So darf der Fluggast von der Airline im Falle von fehlenden Dokumenten nicht befördert werden und bleibt eventuell auf hohen Kosten sitzen. Manche Fluggesellschaften zeigen jedoch Kulanz und buchen beispielsweise um, doch darauf sollte man sich nicht verlassen.

Ein weiterer wichtiger Tipp: Am besten eine flexible Stornierungsmöglichkeit dazu buchen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Die Pandemie gilt bei vielen Reiseversicherungen nicht mehr als Stornierungsgrund und verpasste Flüge aufgrund vergessener Dokumente zählen auch nicht mehr.

Online Check-In, Risiko-Karte und das Auswärtige Amt

Für viele Reisende eine große Hilfe: Das „Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle für Krankheiten“ veranschaulicht wöchentlich eine sogenannte „Risiko-Karte“, auf welcher die verschiedenen Länder in grün bis dunkelrot eingefärbt werden. Die Farben zeigen das aktuelle Infektionsrisiko: Grün steht in diesem Fall für eine geringe und dunkelrot für eine hohe Infektionsgefahr. Das Ergebnis setzt sich zusammen aus der Testrate, die durchschnittliche Zahl der Neuinfektionen und die Impfrate.

Viele Angebote wurden wegen Corona außerdem ins Digitale verlagert und bieten eine Ausweichmöglichkeit. So können Fluggäste ganz einfach mit ihrem Handy online einchecken, anstatt sich lange am Flughafen am Check-In-Schalter anzustellen.

Ebenfalls wichtig ist die Einreiseanmeldung, welche jeder Urlauber, der aus einem (Hoch-)Risiko- oder Virusvariantengebiet kommt, ausfüllen muss. Diese digitale Einreiseanmeldung sollte am besten auf dem Handy und in Papierform mitgeführt werden – so ist man auf der sicheren Seite.

Generell sollte eine Reise wegen der aktuellen Pandemielage also sehr sorgfältig geplant werden. Und da sich wichtige Regeln zur Einreise, Rückreise etc. schnell ändern können, sollten Urlauber stets die Internetseite des Auswärtigen Amt im Blick behalten, um auf Planänderungen schnell und gut reagieren zu können. (sai)