Verwirrung um TabletDarf ein iPad Pro bei Start und Landung genutzt werden?
- Ist der Flugmodus des iPad Pros aktiviert, ist es im Flugzeug nutzbar. Sollte man meinen...
- Die Crew von Lufthansa oder Eurowings agiert allerdings oftmals willkürlich.
- EXPRESS hat bei den Airlines nachgefragt.
KÖLN – Handys können im Flugmodus auch während des Starts und der Landung eines Fliegers genutzt werden. Tablets in der Regel auch. Doch wie sieht es speziell beim iPad Pro aus?
Hier scheinen die Airlines die Nutzung unterschiedlich zu handhaben. Mal gestatten die Crew-Mitglieder das Nutzen eines iPad Pros („Alle Geräte mit Flugmodus dürfen genutzt werden“), ohne etwas zu beanstanden. Mal bitten sie (freundlich) darum, das Gerät komplett auszuschalten, weil „der Bildschirm zu groß“ sei oder „das Gerät zu schwer“ sei. So zumindest erzählen es Passagiere, die den EXPRESS um Klärung gebeten haben.
EXPRESS fragte zeitgleich bei den Fluggesellschaften nach. Im Fokus: Lufthansa, Eurowings und TUIfly. Die Kranich-Airline war die erste, die via „Customer Relations“ informierte. In einer Mail heißt es „Wir bitten Sie, Ihr Gerät während Start und Landung abzuschalten. Während des Fluges können Sie Ihr Gerät benutzen.“ Im Klartext: Ein iPad Pro darf nicht während Start und Landung genutzt werden.
Erhalten Sie bei Flügen auch unterschiedliche Angaben von den Crews hinsichtlich der Nutzung von Smartphones und Tablets? Berichten Sie von Ihren Vorfällen!
Eurowings gibt grünes Licht für iPad Pro
Lufthansa-Tochter Eurowings erklärt auf EXPRESS-Nachfrage: „Das iPad Pro fällt unter die Kategorie ‚Light PED‘ und darf daher als ‚hand held‘ bei Start und Landung im Flugmodus genutzt werden. Bei Tablets mit Tastatur, muss diese entweder abgenommen oder umgeklappt werden. Innerhalb der EW Group ist die Nutzung von PEDs (auch light PEDs) zudem zu Start und Landung in den Notausgangsreihen nicht gestattet.“ Heißt: Das, was bei Lufthansa verboten ist, ist bei Eurowings erlaubt…
Lufthansa mit widersprüchlichen Angaben
Glauben Sie nicht? Wir auch nicht. Erneut fragte der EXPRESS an und bat darum, die von der Lufthansa getätigte Information nochmals zu überprüfen und sich speziell nach der Kategorie „Light PED“ zu erkundigen. Und siehe da, diesmal fiel die Antwort der Lufthansa komplett anders aus: „Sie dürfen Ihr iPad Pro während des Starts und der Landung weiterhin nutzen. Das Gerät muss im sogenannten ‚Flugmodus‘ sein. Ausschalten müssen Sie Ihr Gerät jedoch nicht.“
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Bei der Lufthansa müssen jedoch Geräte mit einem Gewicht von über 1 kg ausgeschaltet und verstaut werden. Hierzu zählen beispielsweise Laptops. Darüber informiert Deutschlands größte Fluggesellschaft auch auf der Homepage. Dort heißt es auch: „Passagiere, die an Bord ihr Smartphone, ihren Tablet Computer und andere mobile elektronische Geräte nutzen möchten, müssen diese auf allen Lufthansa Flügen zu Start und Landung nicht mehr abschalten.“
iPad-Nutzung: Bei TUIfly klare Regeln
Bei TUIfly ist es ebenfalls klar geregelt. „Electronic Devices“ wie zum Beispiel ein Tablet Computer, Smartphones, E-Book-Reader oder Videokameras dürfen im Flugmodus in allen Flugphasen verwendet werden. Laptops und Netbooks müssen bei Start- und Landung ausgeschaltet sein.