Harmlose ReiseapothekeDiese Medikamente können Sie im Ausland ins Gefängnis bringen
Köln – Klarer Fall, die Reiseapotheke gehört ins Handgepäck. Hierzu raten Experten immer wieder. Denn wenn der Koffer verloren geht, sind lebenswichtige Medikamente im Notfall nicht greifbar. Doch was geschieht, wenn Arzneien uns im Reiseland am Flughafen in die Bredouille bringen? Bei manchen Mitteln, die in Deutschland als Medikamente anerkannt sind, gehen die Ermittler bei der Einreise gar von Drogen aus und Urlauber müssen eine Haftstrafe fürchten.
Vorsicht bei Hustenstillern mit Codein
So warnt etwa die Fluggesellschaft „Emirates“ auf ihrer Seite, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten, also etwa in Dubai oder Abu Dhabi, „äußerst strenge Anti-Drogen-Gesetze“ gelten. Eine Reiseapotheke mit in Deutschland als unproblematisch geltenden Substanzen kann Urlaubern dort gefährlich werden: „Der Besitz von verschriebenen oder rezeptfreien Medikamenten, die beispielsweise Kodein oder andere betäubungsmittelähnliche Inhaltsstoffe enthalten, kann zu Verhaftung und strafrechtlicher Verfolgung führen“, heißt es dort. Codein ist zum Beispiel in vielen Hustenstillern enthalten.
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Schmerzmittel und Schlaftabletten können problematisch sein
Auch bestimmte Schmerzmittel und Schlaftabletten können Urlauber bei der Einreise in Schwierigkeiten bringen: Tropenmediziner Dr. Burkhard Rieke zufolge können insbesondere Opiate wie etwa Morphium und Schlafmittel, die abhängig machen, für Reisende problematisch werden.
Der Präsident der Deutschen Fachgesellschaft Reisemedizin in Düsseldorf warnt allerdings, dass jedes Land Substanzen und Mengen für sich neu definiere. „Thailand zum Beispiel lässt die Flüssigkeiten für die E-Zigarette nicht ins Land.“ Urlauber müssen sich also schon im Vorfeld der Reise eingehend über Regelungen vor Ort informieren.
In Südostasien kommt es häufig zu Zwischenfällen bei der Einreise
In Südostasien und in islamisch geprägten Ländern komme es am häufigsten zu Zwischenfällen bei der Einreise mit Medikamenten, so Rieke. Einer Britin drohte im vergangenen Jahr sogar die Todesstrafe, weil sie in Ägypten verbotene Schmerzmittel für ihren Lebensgefährten einführen wollte.
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Urlauber, die Schmerzmittel oder bewusstseinsverändernde Substanzen einnehmen, sollten ihren Arzt im Vorfeld der Reise fragen, ob das verschriebene Medikament Suchtpotential habe und im Reiseland als verboten eingeschätzt werden könne, so der Tropenmediziner. Bei Antidepressiva zum Beispiel sei dies nicht der Fall.
Urlauber sollten das Rezept mitnehmen
Beim Visumantrag oder bei der zuständigen Botschaft sollten sie sich erkundigen, ob es mit ihren Medikamenten Probleme geben könne und die Antwort im Urlaub mitführen. Auch das ärztliche Rezept gehöre ins Gepäck. Außerdem sollten Urlauber plausible Mengen für den Eigenbedarf mitnehmen, um nicht des Handels verdächtigt zu werden. Auf keinen Fall sollten sie versuchen, die Arzneien durchzuschmuggeln, sondern immer mit offenen Karten spielen, so der Experte.
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Innerhalb des Schengenraums müssten Reisende, die auf Betäubungsmittel angewiesen sind, ein Formular vorlegen können, das auf der Website der Bundesopiumstelle heruntergeladen werden kann. Dies muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt und vom zuständigen Gesundheitsamt gegengezeichnet werden. „Das gilt auch schon beim Bergurlaub mit Überschreiten der Grenze zwischen Deutschland und Österreich“, warnt Rieke. „Nicht nur Flüchtlinge haben dort schon Schwierigkeiten bekommen, auch Ärzte mit Notfallrucksack.“ (rer)