Ärger im UrlaubStreit um reservierte Poolliegen eskaliert – Hotelgast klagt wegen „Reisemangel“

Leere Poolliegen mit Handtüchern

Das Symbolfoto zeigt einen Pool mit reservierten Liegen.

Der Urlaub verspricht Entspannung pur. Ärgerlich wird es allerdings, wenn die Liegen am Pool permanent reserviert sind, obwohl sie niemand nutzt. Ein Urlauber hat nun dagegen geklagt – und Recht bekommen.

Je später die Stunde, umso voller wird es meist am Hotelpool. Wer einen guten Platz ergattern möchte, kann also in der Regel nicht bis in die Puppen schlafen, sondern muss sich bereits nach dem Frühstück nach einer passenden Liege umschauen.

Doch viele Urlauberinnen und Urlauber dürften das kennen: Am Pool sind schon morgens alle Liegen mit Handtüchern belegt, obwohl viele Gäste noch frühstücken oder schlafen.

Reservierte Liegen: Urlauber bekommt Geld erstattet

Ein Griechenland-Reisender hat nun vom Amtsgericht Hannover eine Erstattung zugesprochen bekommen, weil er die Liegen am Pool während des Urlaubs größtenteils nicht nutzen konnte.

Der Familie aus Bischofswerda in Sachsen seien 322,77 Euro zugesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Die Pauschalreise nach Rhodos hatte sie insgesamt 5260 Euro gekostet.

Das gebuchte Hotel verfügte nach Gerichtsangaben über sechs Swimmingpools und etwa 500 Liegen. Nach den ausgeschilderten Verhaltensregeln war es untersagt, diese für mehr als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. Leitung und Personal des Hotels unternahmen den Schilderungen zufolge nichts gegen Verstöße. Der Kläger aus Sachsen sah einen Reisemangel und forderte 798 Euro zurück.

Friedliches Wettrennen der frühen Vögel am Pool?

Mit dem Urteil von Ende Dezember gab das Gericht dem Mann teilweise recht. Eine Pauschalreise könne mangelhaft sein, wenn der Veranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn Reisegäste Poolliegen längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen, hieß es zur Begründung.

Der Kläger rügte dies mehrfach. Der Veranstalter sah nach Angaben des Gerichts eher ein friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlichen „frühen Vogel“.

Das Gericht entschied über eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab der erstmaligen Rüge des Klägers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. (dpa)