Aktuell in SpanienDürre in beliebter Urlaubsregion – was Reisende wissen sollten, um Geld zu sparen

Blick auf den ausgetrockneten Sau-Stausee in Vilanova de Sau, Katalonien.

Blick auf den Sau-Stausee in Vilanova de Sau, Katalonien. Der Sau-Speicher in der Provinz Barcelona hat mit 5,1 Prozent sein historisches Minimum erreicht. Die Regionalregierung von Katalonien bereitet sich auf den Notstand vor.

Das Wetter bleibt unberechenbar. Klar ist aber: Hitzewellen nehmen zu und beeinträchtigen auch die Urlaube vieler Menschen. Haben diese dann ein Recht auf einen Preisnachlass?

von Klara Indernach  (KI)

In den letzten Jahren führten anhaltende Hitzeperioden und Wassermangel in vielen beliebten europäischen Urlaubszielen wie Italien, Spanien und Frankreich zu wiederholten Dürren.

Aktuell ist die beliebte Urlaubsregion Katalonien von einer Dürre betroffen. Dort bereitet man sich nun auf den Notstand vor.

Dürre in Urlaubsland: Was Reisende wissen sollten

In der Vergangenheit hatten solche Ereignisse oft Auswirkungen auf Touristinnen und Touristen wie auch die Einheimischen. Diese mussten deutliche Wassereinschränkungen hinnehmen, beispielsweise bei der Nutzung von Hotelpools oder eingeschränkten Duschzeiten.

Solche Einschränkungen, die umweltschonend sind und daher notwendig sein können, stellen für Reisende oft eine Unannehmlichkeit dar. In solchen Fällen kann ein Reisemangel vorliegen, der eine Preisminderung rechtfertigt.

Laut Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel, einem Experten für Reise- und Tourismusrecht, liegt ein Reisemangel vor, wenn vertraglich zugesicherte Leistungen, wie die Nutzung eines Pools, nicht erfüllt werden. Dies gelte unabhängig von der Ursache, etwa ob ein Hotel selbst Einschränkungen festlegt oder diese von der Regierung angeordnet werden, so der Experte gegenüber „web.de“.

Weiter erklärte er, dass das Pauschalreiserecht in der EU einheitlich geregelt sei. Reisende, die über einen deutschen Veranstalter buchen, können sich daher im Streitfall auf deutsches Recht berufen und müssen für Gerichtsverfahren nicht ins Urlaubsland reisen.

Ein wichtiger Tipp: Bei einem Reisemangel ist es entscheidend, diesen bei der Reiseleitung oder direkt beim Veranstalter anzuzeigen. Die Höhe der Preisminderung wird individuell festgelegt, abhängig von Dauer und Schwere der Beeinträchtigung.

Reisende sollten sich dennoch vor Antritt ihres Sommerurlaubs beim Veranstalter über die Lage im Zielgebiet informieren. Aber: Selbst bei Kenntnis möglicher Beeinträchtigungen vor Reiseantritt verlieren Reisende nicht ihr Recht auf Preisminderung.

Stornierungen sind ebenfalls möglich, ohne Stornokosten zu tragen, falls die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt wird. Dies gilt auch bei vorhersehbarem Wassermangel.

Anders ist die Lage bei selbst gebuchten Unterkünften wie Ferienhäusern. Hier greift nicht das Pauschalreiserecht, sondern das Mietrecht des jeweiligen Landes, was die Anmeldung eines Reisemangels komplizierter machen kann.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Simon Küpper) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.