Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Abzock-Masche: Bei 0137-Nummern sollten Sie jetzt besonders vorsichtig sein.
Neue Handy-AbzockeVerbraucherzentrale warnt: Diese Nummern auf keinen Fall zurückrufen
Als gäbe es nicht bereits genügend Fallen, in die man mit seinem Smartphone tappen kann, grassiert nun eine weitere Masche, die es einzig und allein auf das Geld von ahnungslosen Handy-Nutzern abgesehen hat.
Die Verbraucherzentrale warnt in einem Beitrag vom 2. November 2022 vor Nummern mit der Vorwahl 0137-7 bzw. +49 1377. Sollten Sie eine Nummer dieser Art in der Liste Ihrer verpassten Anrufe entdecken und sie nicht kennen, rufen Sie auf keinen Fall zurück. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es genau das, was der Anrufer oder die Anruferin will.
0137-Nummer: So funktioniert der Fake
Der Trick funktioniert wie folgt: Die Anruferin oder der Anrufer wählt Ihre Nummer und lässt nur ganz kurz klingeln. Damit will er oder sie erreichen, dass sie die Nummer unter „Anrufe in Abwesenheit“ sehen und zurückrufen. Und schon ist die Abzocke perfekt: Beim Rückruf entstehen für Sie Kosten – auch wenn nicht einmal eine Ansage, sondern nur ein Knacken oder Rauschen zu hören ist.
Bis zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes schlug ein solcher Rückruf je nach Netz mehr als 50 Cent, gerne aber auch mal bis zu 2 Euro zu Buche. Seit dem 1. April 2022 sind die Kosten zwar deutlich geringer (14 Cent pro Minute oder bis zu 1 Euro pro Anruf), dennoch können Sie sich das Geld lieber sparen.
Tipps: So vermeiden Sie die 0137-Abzocke
Rufnummer erkennen Bei den 0137-Nummern handelt es sich eigentlich um Televoting-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Abstimmungen verwendet werden. Netzbetreiber vermieten die Rufnummern an Serviceanbieter und Abzockerinnen und Abzocker wiederum zweckentfremden sie. Sie tarnen die Nummer häufig, indem sie die deutsche Auslandskennzahl 49 voranstellen (zum Beispiel +49 137654321). Mit einem wachsamen Auge können Sie dem Betrug entgehen.
Zahlungen widersprechen Sollten Sie bereits zu den Abzock-Opfern gehören, ist die Messe jedoch auch noch nicht gelesen. Sie können die Zahlung verweigern, indem Sie schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten vorgehen, der auf ihrer Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an Ihr Telekommunikationsunternehmen sollten Sie so detailliert wie möglich beschrieben, wie die Kosten entstanden sind und das Unternehmen auffordern, den Betrag nicht einzutreiben.
Betrügerische Aktivitäten melden Nach dem Kontakt mit ihrem Telefon- bzw. Mobilfunkanbieter – oder wenn Sie zum Beispiel aufgefordert werden, eine unbekannte Nummer zurückzurufen –, können Sie (zusätzlich) die Bundesnetzagentur informieren. Mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes besteht dort nämlich ein Auskunftsanspruch. Bedeutet: Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses haben Sie einen unentgeltlichen Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift des Dienstleistungs-Anbieters bzw. desjenigen, an den die Rufnummer übertragen wurde.
Gute Nachrichten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher: Ab dem 1. Dezember 2022 sinkt die Gefahr einer 0137-Abzocke eklatant. Alle Anbieter, die an einer Telefonverbindung im deutschen Raum beteiligt sind, müssen spätestens ab diesem Datum Anrufe abbrechen, bei denen solche Nummern – und auch andere hochpreisige Sondernummern wie zum Beispiel 0900 – als Absender-Rufnummer angezeigt werden. Heißt im Klartext: Solche Verbindungen werden erst gar nicht mehr hergestellt. (sal)