Aldi, Lidl, Edeka, Rewe & Co.Seit 1. Januar: Neue Regel in allen Filialen – es gab bereits heftige Kritik

Blick auf eine Aldi-Filiale in Mülheim an der Ruhr (Archivbild 2017): Eine Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Januar 2024 führt dazu, dass auch auf Milchprodukte in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff Pfand erhoben wird.

Blick auf eine Aldi-Filiale in Mülheim an der Ruhr (Archivbild 2017): Eine Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Januar 2024 führt dazu, dass auch auf Milchprodukte in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff Pfand erhoben wird.

Bei Aldi, Lidl, Edeka, Rewe & Co. könnte es Probleme geben, befürchtete der Handel bereits im vergangenen Jahr. Der Grund dafür ist eine neue Regelung ab dem 1. Januar 2024. Droht der Kundschaft das Chaos?

von Martin Gätke (mg)

Mineralwasser, Bier, Limonaden – schon seit Jahren wird für diese Getränke Pfand fällig, wenn sie in Dosen oder PET-Flaschen verkauft werden. Anders als Saft oder Milch. Vor 20 Jahren wurde dieses Einwegpfand bei uns eingeführt. Anfangs haben die Supermärkte die Plastikflaschen und Dosen noch in riesigen Müllsäcken sammeln müssen, das ist natürlich längst Vergangenheit. Doch der Ärger um das Pfand noch nicht.

Bislang gab es noch viele Pfand-Ausnahmen, das ändert sich nun aber nach und nach. Seit dem vergangenen Jahr etwa sind zum Beispiel auch Sekt, Prosecco, Wein, Fruchtsäfte oder Gemüsesäfte bepfandet, wenn sie in Einwegkunststoffflaschen oder Einwegdosen abgefüllt sind. Am 1. Januar 2024 sind weitere Pfand-Regeln hinzugekommen. Der Handel warnte im vergangenen Jahr bereits vor zahlreichen Problemen, die in den Supermarktfilialen anstehen könnten. Wird er Recht behalten?

Aldi, Lidl, Edeka & Co.: Neue Pfand-Regel seit 1. Januar 2024

Auch für Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen wurde bislang kein Pfand fällig – das änderte sich ab 2024. Nun werden für Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und andere trinkbare Milcherzeugnisse wie etwa Kefir, Ayran oder Joghurt in Einweg-Plastikflaschen 25 Cent fällig.

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Das betrifft zum Beispiel Kakaodrinks, Trinkjogurts zum Beispiel von Müllermilch, Nestlé oder den Eigenmarken der Discounter, wenn sie nicht im Tetra Pak im Regal stehen. Eine Übersicht über alle pfandpflichtigen Getränke ist hier von der Deutschen Pfandsystem GmbH zu finden.

Aldi, Lidl, Edeka & Co.: Neuer Pfand sorgt für Kritik beim Handelsverband

Doch wie soll die Rückgabe dann genau erfolgen? Gerade bei Milchprodukten besteht die Gefahr, dass sie schnell schimmeln. Im Pfandautomat könnten sich unangenehme Gerüche entwickeln. „Plastikflaschen für Milch gehören in den gelben Sack und nicht in die Rücknahmeautomaten“, erklärte Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer im Milchindustrie-Verband, gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ vor einigen Jahren.

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Für die Kundschaft soll das Pfandsystem durch die neuen Regelungen einleuchtender sein, findet die Verbraucherzentrale. Es gibt weniger Ausnahmen und Sonderfälle. Außerdem sei alles grundsätzlich nachhaltiger. Der Handel aber sorgt sich um ungeklärte Hygienefragen.

Kritik an den neuen Pfand-Regeln: „Es entstehen Hygienerisiken“

So blickte der Handelsverband Deutschland (HDE) angesichts ungeklärter Gesundheitsrisiken kritisch auf die neuen Pfand-Regeln: „Durch Restflüssigkeiten in den Milchgebinden entstehen Hygienerisiken, die deutlich über die Verunreinigung infolge aller anderen Getränke hinausgehen und die sich in Kombination potenzieren“, erklärte HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein, gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) vor einigen Monaten. Gegenüber „Focus“ sprach der HDE gar von einem „hohen Hygienerisiko“. 

Da Milchprodukte gerinnen würden, verbleiben häufig größere Reste in den Gebinden als bei Wasser, Bier oder Säften. „Gerade in den Märkten, bei denen die Rücknahmestationen im Eingangsbereich zu finden sind, birgt das Risiken für Verunreinigungen.“ Zudem hätten die speziell beschichteten Getränkepackungen Auswirkungen auf die Recycling-Qualität. 

Wie genau sich die Rückgaben gestalten werden, wird sich spätestens ab Januar 2024 zeigen. Dann sollte auch die zunächst letzte Änderung beim Pfand für die Verbraucherinnen und Verbraucher vollbracht sein.