Frische Brötchen an den Feiertagen – in Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich streng geregelt, wer wann geöffnet haben darf.
Regelung in NRWHaben Bäckereien an Ostermontag geöffnet?
Grundsätzlich gilt: An Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag bleiben die Geschäfte geschlossen. An Ostersamstag bzw. Karsamstag konnten Kunden wie gewohnt einkaufen.
An Ostersonntag und auch an Karfreitag durften in Bäckereien für fünf Stunden Brötchen und andere Backwaren verkauft werden.
Ausnahmeregelung für Bäckereien
Im Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) § 5 Abs. 4 heißt es: Es dürfen die Geschäfte öffnen, deren Kernsortiment aus Waren wie Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren bestehen. Allerdings dürfen dann auch wirklich nur diese Waren verkauft werden.
In NRW dürfen am Ostermontag KEINE frischen Brötchen oder Brot verkauft werden – die gab's nur am Ostersonntag!
Wer trotzdem frische Brötchen haben möchte, bekommt sie Ostermontag lediglich an Tankstellen, am Kiosk, am Bahnhof oder am Flughafen. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte die Öffnungszeiten beim Bäcker genau beachten.
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Niedersachsen: Bäckereien dürfen an Ostermontag öffnen
Wer über Ostern Urlaub macht und beispielsweise in Niedersachsen seine Ferien verbringt, kann auch am Ostermontag Glück haben. Denn in Niedersachsen dürfen die Bäcker drei Stunden an Ostersonntag und Ostermontag öffnen.
Bäckereien, die über eine Gaststättenkonzession verfügen, dürfen an den Feiertagen geöffnet haben und innerhäusig verkaufen. Ein Außer-Haus-Verkauf ist nur für „zubereitete Speisen“ zulässig. Also normale Brötchen zum Mitnehmen bekommt man trotzdem nicht. Um sich den Ärger mit den Kunden zu ersparen, wird von dieser Sonderregelung nur selten Gebrauch gemacht.