Viele Menschen verzichten bei ihrem Einkauf auf einen Einkaufswagen und greifen stattdessen lieber zu ihrer privaten Tasche. Das kann Folgen nach sich ziehen.
Auf den Einkaufswagen verzichten?Lidl-Filialleiter klärt auf: Dieses Verhalten kann für Kundschaft fatale Folgen haben
Die meisten werden dieses Szenario kennen: Auf die Schnelle sollen nur einige wenige Produkte im Supermarkt oder Discounter gekauft werden. Klar, dass es dazu keinen großen Einkaufswagen braucht – die private Handtasche oder der Rucksack reichen vollkommen aus.
Was für viele Menschen ganz normal ist, sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Supermärkte anders. Der Einkaufswagen sollte für Kundinnen und Kunden immer noch das Mittel der Wahl für ihren Einkauf sein.
Lidl-Filialleiter klärt auf: Private Taschen und Rucksäcke sind nicht erlaubt
Auf der Plattform TikTok erklärt ein Filialleiter der Discounterkette Lidl, warum die Kundschaft, auch trotz weniger Produkte, nicht auf den Einkaufswagen verzichten sollte.
Damit würden Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem sich selbst schützen, so der Filialleiter. Denn laut Paragraph 242 des Strafgesetzbuches gilt es nämlich als Diebstahl, eine fremde bewegliche Sache zu entwenden, erklärt der Lidl-Mitarbeiter. Bis zum Zeitpunkt des Bezahlens handelt es sich bei einem Produkt laut dem Filialleiter noch um den Besitz des Supermarktes.
Hier siehst du das TikTok-Video des Lidl-Mitarbeiters:
Sobald der Inhaber, in diesem Fall der Supermarkt, keinen direkten Zugriff mehr auf die Ware hat oder sie nicht sehen kann, hat er keine tatsächliche Sachherrschaft mehr über das Produkt, stützt die ERGO die Argumentation des Filialleiters.
Das Verstauen von Lebensmitteln in einer privaten Tasche könnte so in der Theorie als versuchter Diebstahl gewertet werden. Von der Idee, die Artikel in Jacken- oder gar Hosentaschen zu verstauen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zudem Abstand nehmen.
Häufig würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber ein Auge zudrücken: „Es wird oft kulant damit umgegangen und nicht geahndet“, so der Mann in seinem Video.
Dennoch bewegen sich Kundinnen und Kunden dabei in einer rechtlichen Verbotszone: „Ihr dürft theoretisch nicht in euren privaten Handtaschen oder Rucksäcken Lebensmittel zur Kasse transportieren.“ Sein Ratschlag lautet deshalb: „Holt euch immer einen Einkaufswagen, um solchen Missverständnissen aus dem Weg zu gehen.“
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Einkauf nicht auf eine eigene Tasche verzichten wollen, sollten sie einen Einkaufskorb verwenden. Da dieser von oben eine Sicht auf die Produkte gewährt, ist er erlaubt. Stoffbeutel hingehen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Auch auf sie sollte die Supermarkt-Kundschaft besser verzichten.