Selbstbedienungskassen, Expresskassen, Pick & Go – im Einzelhandel können die Kundinnen und Kunden immer selbstständiger shoppen. Doch was, wenn dabei mal etwas schiefgeht? Der Supermarkt Rewe klärt auf.
Ware mitgenommen, aber nicht bezahltRewe verblüfft: Wenn du eine Sache machst, „gilt es nicht als gestohlen“
Selbstbedienungskassen finden immer mehr den Weg in die Filialen von Supermärkten, Drogerien und Co. Rewe geht noch einen Schritt weiter und bietet in einigen Filialen aktuell den „Pick & Go“-Service an. Kundinnen und Kunden müssen so gar keine Artikel mehr einscannen, sondern können den Einkauf direkt bestätigen und bezahlen. Doch dabei läuft nicht immer alles glatt.
„Einkaufen ohne Scannen, ohne Umpacken“ bewirbt die Supermarkt-Kette das neue System. Die Kundinnen und Kunden können sich die Ware im Markt wie gewohnt aussuchen und einpacken. Kameras in der Filialen verfolgen dies dann per Gesichtserkennung und merken sich so die gewählten Artikel. Auch Amazon hat solch autonome Filialen bereits testweise eingeführt.
Rewe: Supermarkt klärt über Problem bei „Pick & Go“-Filialen auf
An der Expresskasse ist der Einkauf bei Rewe dann bereits vermerkt und muss dort – oder nach Wahl über eine entsprechende App – nur noch bezahlt werden.
Klingt einfach. Doch was passiert, wenn die Kameras etwas vertauschen – oder gar übersehen? In den sozialen Netzwerken wird bereits heiß darüber diskutiert. Ist es Diebstahl, wenn ein Artikel mal nicht gescannt und einfach mitgenommen wurde? Und muss man dafür dann nach dem abgeschlossenen Einkauf aufkommen?
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Auf der eigenen Website stellt Rewe dazu klar: Nein! So heißt es unter der Frage: „Auf meinem Kassenbon fehlen Produkte, die ich mitgenommen habe. Habe ich jetzt gestohlen?“: „Nein, du hast alles richtig gemacht. Wenn wir Produkte nicht auf deinen Kassenbon geschrieben haben, tut uns das leid. Falls du uns sagen möchtest, welches Produkt auf deinem Kassenbon fehlt, hilft uns das, Pick&Go für dich zu verbessern. Du findest die Option unterhalb deines Kassenbons im Bereich ‚Etwas nicht in Ordnung?‘. Wir berechnen dir für die fehlenden Produkte nichts.“
Kundinnen und Kunden müssen bei einem technischen Fehler also nicht damit rechnen, belangt zu werden. Und auch, wenn mal zu viel oder etwas Falsches berechnet wurde, können Kundinnen und Kunden tätig werden: „Du kannst dort einzelne Produkte innerhalb von 48 Stunden reklamieren. Wenn du später als 48 Stunden nach deinem Einkauf Produkte reklamieren möchtest, hilft dir unser Kundenservice weiter“, so heißt es seitens Rewe.
Denn bei den Filialen handelt es sich aktuell noch um eine Testphase. Ob der Einkaufsservice zukünftig auf flächendeckend in allen Filialen angeboten wird, das bleibt abzuwarten.