Die Gaspreise steigen, es herrscht Unsicherheit über den Nachschub. Verständlich, wenn so mancher nun Gasflaschen für Herd und Grill hortet. Aber ist da auch sinnvoll?
Gas für Herd und GrillSo viel dürfen Sie auf Vorrat kaufen und so muss es gelagert werden
Der Grill, der Campingkocher, aber auch der Gasherd in der Küche oder der Heizpilz brauchen Flüssiggas. Momentan ist Gas aber sehr knapp, genau wie Benzin und manche Lebensmittel.
Einige fangen deswegen an, die verschiedenen Produkte in größeren Mengen zuhause zu lagern. Aber wie viele Gasflaschen dürfen überhaupt zuhause gelagert werden?
Wo kann man Flüssiggas-Flaschen lagern?
Treppenhäuser, Flure, Durchgänge sind nicht geeignet, Schlafzimmer und Keller sind für Privathaushalte sogar tabu. Auch in Schächten sollte man die Flaschen nicht lagern.
Der Lagerungsort müsse oberhalb der Erdgleiche liegen und belüftet sein, so Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG). „Geeignete Orte sind daher gut belüftete Gartenschuppen.“ Oder Garagen. An unbelüfteten Orten kann sich durch undichte Ventile austretendes Gas ansammeln. Das ist auf zwei Arten gefährlich: Das Luft-Gas-Gemisch kann sich entzünden und hat erstickende Wirkung.
Wie soll man Gasflaschen aufbewahren?
„Volle und leere Flaschen mit Flüssiggas dürfen nur aufrecht und stehend gelagert werden. Verschließen Sie unbedingt das Ventil fest und versehen es mit der Schutzkappe“, sagt Markus Lau. Das verhindert, dass das Ventil Schaden nimmt. „Die mitgelieferte Verschlussmutter sollten Sie wieder auf das Flaschenventil drehen und handfest anziehen.“
Bereits angefangene Gasflaschen können auch noch aufbewahrt werden, hier sollte man ebenfalls darauf achten, dass kein Gas entweichen kann. Daher sollte erst das Absperrventil am Gerät und dann das Ventil an der benutzten Flasche zugedreht werden, erklärt Flüssiggas-Experte Lau.
Undichte Gasflaschen sicher entsorgen
Wenn die Flasche vom Gerät getrennt wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die mitgelieferte Verschlussmutter wieder auf das Ventil aufdrehen. Bei angebrochenen Flaschen anschließend die Dichtheit der Ventile prüfen. „Beispielsweise mit Lecksuchspray“, so Lau. Ist das der Fall, muss die Flasche ins Freie gebracht und entsorgt werden. Dafür muss laut DVFG der Vertreiber informiert werden. Undichte Flaschen dürfen niemals im Auto zurück zum Händler gebracht werden - es droht Erstickungs- und Explosionsgefahr.
Zuletzt kommt der Ventilschutz auf die Flasche, meist ist das eine rote Schutzkappe. Das verhindert Beschädigungen, etwa wenn die Flaschen umkippen.
Wie lange kann ich Flüssiggasflaschen lagern?
Es gibt laut DVFG kein generelles Haltbarkeitsdatum. Aber auf die Flaschen wird eine Jahreszahl gedruckt - das ist die nächste Prüffrist. Alle zehn bis 15 Jahre muss eine Prüforganisation den Zustand der Flaschen vor dem nächsten Befüllen ermitteln. „Das Gas wird nicht schlecht und kann auch nach Überschreiten der Prüffrist noch unbesorgt verbraucht werden“, so Lau.
Gibt es Regelungen, wie viel Vorrat man anlegen darf?
Ja, für Privatpersonen. In Räumen, aber auch zum Beispiel im Gartenschuppen beschränkt die „Technische Regel Flüssiggas“ (TRF) die Lagermenge auf eine Flüssiggas-Flasche der Größe 5 oder 11 Kilogramm. Zusätzlich darf eine weitere Flasche der gleichen Größen in einem anderen Raum des Gebäudes gelagert werden - allerdings sind Schlafräume und Keller aus bekannten Gründen tabu.
„Für die Lagerung im Freien ist die Empfehlung: Nur eine Flasche je Verbrauchsgerät, zum Beispiel der Gasgrill, als Ersatz vorhalten“, empfiehlt Lau. Hier gibt es aber keine Regelungen.
Sollte ich überhaupt auf Vorrat einkaufen?
Der Deutsche Verband Flüssiggas sieht mit Blick auf die Versorgungslage dafür keinen Anlass: „Flüssiggas (LPG) steht versorgungssicher zur Verfügung, da der vielseitige Energieträger aus deutschen Raffinerien, EU-Ländern, Skandinavien und den USA bezogen wird“, teilt Markus Lau mit.
Denn bei Flüssiggas aus Flaschen fürs Grillen zu Hause sowie zum Kochen, Kühlen, zur Warmwasseraufbereitung und zum Heizen im Wohnmobil handelt es sich um das sogenannte „Liquefied Petroleum Gas“ oder kurz LPG. Meist ist das Propan, selten sind die Flaschen laut DVFG mit Butan gefüllt.
Das LPG darf nicht mit verflüssigtem Erdgas verwechselt werden, welches in Deutschland der zweitwichtigste Energieträger ist. Dieses LNG (für „Liquefied Natural Gas“) ist ein Stoffgemisch, vor allem aus Methan. Damit werden viele Heizungen in Privathäusern betrieben.
Übrigens: Heizungen können mit beidem betrieben werden. LNG kommt über das Erdgas-Netz ins Haus, LPG wird mit Tanklastwagen geliefert und findet sich meist dort, wo es keinen Zugang zu einem Erdgas- oder Fernwärmenetz gibt. (dpa)