Cannabis-ProdukteLidl startet Rückruf − jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft

Das Logo eines Lidl-Supermarktes.Lidl hat Cannabis-Produkte des Herstellers Euphoria Trade s.r.o. zurückgerufen.

Lidl hat Cannabis-Produkte des Herstellers Euphoria Trade s.r.o. zurückgerufen.

Lidl hat mehrere Cannabis-Produkte eines tschechischen Herstellers zurückgerufen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Heilbronn.

Köln. Nach dem bundesweiten Lidl-Rückruf von verschiedenen Hanf-Produkten wegen eines zu hohen Gehalts von THC hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Es werde gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ermittelt, teilte die Behörde mit.

Lidl ruft Cannabis-Produkte zurück

Vergangene Woche hatte Lidl in Deutschland Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o. zurückgerufen. Betroffen waren diese Produkte:

Alles zum Thema Lidl

  1. Mary & Juana, Premium Cannabis Cookies (Chocolate, Classic, Cranberry, Hash)
  2. Euphoria, Tea of mind Cannabis Tea
  3. Euphoria, Raw Cannabis Protein Bar Apple

In den genannten hanfhaltigen Lebensmitteln wurde ein erhöhter Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt. Ein Verzehr dieser Lebensmittel kann unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden.

Lidl in Deutschland informiert über einen Warenrückruf des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o.

Lidl in Deutschland informiert über einen Warenrückruf des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o.

Lidl-Rückruf: Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nach telefonischer Mitteilung eines von Lidl beauftragten Rechtsanwaltsbüros in verschiedenen Produkten wohl auch geringe Mengen Cannabidiol (CBD) festgestellt. Daher sei auch von einem Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung auszugehen. (dpa)