Wer eine Packung Müsli bei Lidl kaufte, bekam nach Angaben des Verbraucherschutzes oft nur eine halbe. Jetzt wurde der Discounter deshalb verklagt.
Klage gegen LidlDiscounter mit fragwürdiger Methode: „Ärgerlich für Verbraucher und Verbraucherinnen“
Lidl hat nach Angaben von Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern im Streit um den Verkauf von nur gut zur Hälfte befüllten Müslipackungen nachgegeben. Das Unternehmen habe versichert, die Müsli-Dose der Marke Crownfield künftig mit größerer Füllmenge zu verkaufen, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag (2. August).
Die Verbraucherschützerinnen und -schützer hatten Lidl zunächst wegen der Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern abgemahnt und dann Klage eingereicht.
Laut Verbraucherzentrale verteilten sich bei dem fraglichen Produkt bislang 400 Gramm Müsli auf etwas mehr als die Hälfte der Dose, während der Rest der Verpackung leer blieb.
Lidl-Müsli als Mogelpackung: „Auch ärgerlich für für die Umwelt“
„Das ist nicht nur ärgerlich für Verbraucher und Verbraucherinnen, sondern auch für die Umwelt“, erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale. Das Vortäuschen einer größeren Füllmenge sei zudem laut Eichgesetz verboten.
Lidl hatte offenbar bereits nach der Abmahnung durch die Verbraucherschützer reagiert: Bei Stichprobenkontrollen stellten diese fest, dass in der gleichen Dosengröße plötzlich 470 Gramm Müsli abgefüllt wurden. Auch die 400-Gramm „Luftpackungen“ seien jedoch nach wie vor im Umlauf, erklärte die Verbraucherzentrale. Lidl habe noch eine „Aufbrauchfrist“ bis Ende November.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich den Kampf gegen Verbrauchertäuschung durch irreführende Verpackungen auf die Fahne geschrieben.
Sie vergibt etwa einen Negativpreis für die „Mogelpackung des Jahres“ - in diesem Jahr ging die Auszeichnung an eine Paprika Sauce von Homann, weil die Füllmenge reduziert und zugleich der Preis erhöht worden sei. (dpa)