Kurioser GrundMasterCard zahlt Kundschaft 300 Euro – unter einer Bedingung

Eine Mastercard-Kreditkarte wird in der Hand gehalten.

Eine Mastercard-Kreditkarte wird in der Hand gehalten. Von einem Datenleck 2019 Betroffenen werden aktuell 300 Euro als Entschädigung angeboten.

Unerwarteter Geldregen für Kundinnen und Kunden von MasterCard: 300 Euro bietet das Unternehmen einem ausgewählten Kreis an. Doch es gibt eine Bedingung.

von Steven Salentin  (sal)

Besonders bei der aktuell hohen Inflationsrate ist jeder Euro mehr gern gesehen. Doch auch jetzt dürfte wohl fast ausnahmslos jede Mail, in der von einer Zuwendung in jeglicher Form die Rede ist, gelöscht werden.

Kundinnen und Kunden von MasterCard sollten dieser Tage allerdings achtsam sein. Denn: Bei Erhalt einer Mail mit dem äußerst sperrigen Betreff „Vergleichsangebot – Mastercard Priceless Specials Datenleck“ winken 300 Euro.

MasterCard: 300 Euro Entschädigung für Datenleck-Betroffene

Ganz so einfach, wie sich das Ganze anhört, ist es dann am Ende allerdings doch nicht. Mit dem Angebot möchte MasterCard nämlich ein juristisches Nachspiel beenden.

Dahinter steckt Folgendes: Im Sommer 2019 wurde MasterCard Opfer einer Cyber-Attacke, in deren Folge die Daten von rund 90.000 Kundinnen und Kunden im Internet veröffentlicht wurden – neben Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer auch die vollständige Kreditkartennummer. Diese stammten aus dem Bonusprogramm „Priceless Specials“.

Damals bot MasterCard den Betroffenen eine Austauschkarte mit neuer Nummer an. Für viele nicht genug, sodass die Europäische Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) stellvertretend für diese Gruppe juristische Schritte einleitete.

Und genau um diese Gruppe geht es nun bei der Entschädigungszahlung in Höhe von 300 Euro (400 Euro abzüglich der EuGD-Provision in Höhe von 25 Prozent). Gehören Sie also zu den laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ rund 2000 Menschen, die sich durch die EuGD vertreten ließen, sollten Sie die Mail mit dem Angebot erhalten.

Wer dieses annimmt, verpflichtet sich im Gegenzug, keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten. Zeit dazu ist bis Ende März, die Auszahlungen sollen dann Anfang Mai vonstattengehen. Wer auf mehr Geld spekuliert, kann auch ablehnen, muss die Kosten dann aber von nun an selbst tragen. (sal)