Neues Jahr, neue Regeln. Seit dem 01.01.2022 haben sich viele Regeln in Deutschland geändert. Die Ausweitung der Pfandpflicht gehört dazu. Was sich noch ändert, was 2022 teurer wird – und was billiger. Eine ausführliche Übersicht.
Ab sofortPfandregel, Tütenverbot –was sich 2022 alles ändert
Stichtag 1. Januar 2022! Mit dem neuen Jahr sind auch neue Regelungen in Kraft getreten. Auf uns Bürger und Bürgerinnen kommen gute und weniger gute Neuerungen zu. So wird der Mindestlohn erhöht und Vertragskündigungen im Internet sollen leichter möglich sein. Außerdem wird die Pfandpflicht ausgeweitet.
Die Änderungen, die seit dem 1. Januar 2022 gelten, haben nichts mit Corona zu tun. Wir haben sämtliche Neuerungen im Überblick:
- Verbot von Plastiktüten: Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.
- Porto: Die Deutsche Post plant angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar höhere Portogebühren. So sollen für einen Standardbrief 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig werden.
- CO2-Steuer: Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Euro fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern.
- Fahrkarten im Zug: Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.
- Pfandpflicht: Seit 2003 besteht in Deutschland die Pfandpflicht für Mineralwasser- und Bierflaschen sowie für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke auch in Dosen. Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht nun aber ausgeweitet. Dann gilt sie auch für alkohol- und milchhaltige Mischgetränke und Fruchtsäfte in Einweggetränkeverpackungen aus Plastik bis zu drei Litern und Dosen. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Für Verpackungen mit Milchgetränken gibt es zunächst eine Sonderregelung: bis 2024 gilt eine Übergangsfrist. Von den Neuerungen ausgenommen bleiben auch künftig Getränke wie Wein, Sekt und Spirituosen in Glasflaschen.
Bei der Pfandsumme gibt es vorerst übrigens keine Änderung. Die Preise bleiben zwischen 8 und 25 Cent gestaffelt. - Kükentöten: Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind.
- Mindestlohn: Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, die Grünen und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.
- Kündigungsbutton: Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.
- Corona-Bonus: Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen - steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.
- Elektrogeräte: Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.
- Erhöhung des Kinderzuschlags: Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.
- Gewährleistung: Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.
- Elektronische Krankschreibung: Zum 1. Januar werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden.
- EEG-Umlage: Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen.
- Plug-in-Hybride: Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.
- Schornsteine: Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft. (dpa)
Führerschein-Umtausch: Diese Fristen laufen ab
Auch Autofahrer müssen sich auf Neuerungen einstellen, denn die alten Papier-Führerscheine haben künftig ausgedient. Für Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, endet die Umtausch-Frist am 19. Januar. Noch haben sich nicht längst alle Betroffenen darum gekümmert, wie eine Umfrage ergab. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. (dpa)