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Girocard 2022Zwei Großbanken verlangen nun Gebühren – so teuer wird es

Kunden der Direktbanken ING und 1822direkt müssen ab 2022 Gebühren für ihre Girocard bezahlen. Das Foto zeigt eine Frau, die ihre Girocard in einen Geldautomaten schiebt.

Kunden der Direktbanken ING und 1822direkt müssen ab 2022 Gebühren für ihre Girocard bezahlen. Hier ein Symbolbild vom 27. Juli 2021.

2022 stehen zahlreiche Änderungen an. Kunden zweier großer Direktbanken müssen bald Gebühren für ihre Girocard bezahlen. Was sich noch beim Thema Geld und Banken ändert, erfahren Sie hier.

Der 1. Januar ist ein besonderes Datum. Ein neues Jahr beginnt – und viele neue Regelungen treten ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Welche das sind – hier der große Überblick.

Nicht nur in Sachen Kaufrecht, Kündigungsfristen, Steuern und Corona-Bonus gibt es Änderungen. Auch Bankkunden müssen sich auf einiges gefasst machen.

Änderung 2022: Für Girocard bezahlen

  1. Für Girocard bezahlen: Wer Kunde bei der Direktbank 1822direkt oder der ING (früher ING-DiBa) ist, für den ist die kostenlose Girocard-Zeit bald vorbei. Mit Jahresbeginn soll die Girocard dann bei der 1822direkt-Bank sechs Euro im Jahr kosten. Bei der ING-Bank (mit 9,5 Millionen Kunden größte Direktbank in Deutschland) fallen ab März 2022 Kosten in Höhe von 99 Cent im Monat an.

Bei der 1822direkt-Bank betrifft das sowohl die aktuellen Kontomodelle „1822Mobil“ und „Girokonto Klassik“ als auch die alten Modelle, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“. Bei 1822direkt ist die Girocard optional. Bestandskunden können auf sie verzichten und diese kündigen. Für beide Banken gilt: Die Visa Card Debit bleibt kostenfrei.

Alles zum Thema Stiftung Warentest

Änderung 2022: Höherer Grundfreibetrag

  1. Höherer Grundfreibetrag: 2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19 896 Euro.

Änderung 2022: Höhere Vorsorgeaufwendungen abziehbar

  1. Höhere Vorsorgeaufwendungen abziehbar: Vorsorgeaufwendungen für das Alter können 2022 steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt nach Angaben des Bundes der Steuerzahler 2022 ein Höchstbetrag von 25 639 Euro.

Maximal können davon im kommenden Jahr 94 Prozent abgesetzt werden. Das heißt, Alleinstehende können 24 101 Euro und Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner 48 202 Euro steuerlich geltend machen.

Änderung 2022: Höherer Steueranteil für Neurentner

  1. Höherer Steueranteil für Neurentner: Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich ab 1. Januar der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei, erklärt der Steuerzahlerbund.

Dieser Anteil gilt für im Jahr 2022 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich.

Änderung 2022: Zuschuss für betriebliche Altersversorgung

  1. Zuschuss für betriebliche Altersversorgung: Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, erklärt die Stiftung Warentest.

Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt - die beträgt 58 050 Euro brutto im Jahr 2022. Bei höherem Verdienst darf der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.

Änderung 2022: Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt

  1. Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt: 0,25 Prozent - das ist der Höchstrechnungszins für neue Lebens- und Rentenversicherungen, der ab dem 1. Januar 2022 gilt. Bis dahin beträgt der Zins nach Angaben der Stiftung Warentest noch 0,9 Prozent.

Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kundinnen und Kunden maximal auf ihren Sparanteil zusagen dürfen. Der neue Satz gilt aber nur für neue Verträge. Bestehende Verträge sind nicht betroffen.

Änderung 2022: Corona-Bonus läuft aus

  1. Corona-Bonus läuft aus: Arbeitgeber können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Bonus von bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 erhalten, erklärt der Bund der Steuerzahler. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Ist eine Extra-Prämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geplant, sollte diese also möglichst bald gewährt werden, denn ab April 2022 werden dafür wieder Steuern und Sozialabgaben fällig.

Änderung 2022: Sachbezugsfreigrenze steigt

  1. Sachbezugsfreigrenze steigt: Zum 1. Januar 2022 wird die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben. Die Freigrenze gilt nach Angaben des Steuerzahlerbundes für Sachzuwendungen, etwa Gutscheine, die Beschäftigten monatlich überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.

Wichtig zu beachten: Es handelt sich um eine Freigrenze. Das Überschreiten um nur 1 Cent der Grenze führt zu einer Steuerpflicht des gesamten zugewendeten Betrages. Ein Zusammenrechnen der monatlichen Beträge auf einen Jahresbetrag ist nicht zulässig.

Änderung 2022: Mindestlohn steigt

  1. Mindestlohn steigt: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden. Wichtig: Der Verdienst darf 450 Euro monatlich trotzdem nicht überschreiten. Soll die Beschäftigung weiterhin als Minijob fortgeführt werden, muss daher unter Umständen die Arbeitszeit neu kalkuliert werden. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.

Änderung 2022: Beweislastumkehr im Kaufrecht

  1. Beweislastumkehr im Kaufrecht: Für alle Kaufverträge, die ab dem 01. Januar 2022 geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Bisher wurde bei Fehlern oder Defekten innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Diese Frist wird nun auf 12 Monate ausgeweitet.

Dies hat für Kundinnen und Kunden den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware vermutet wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen anfänglichen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.

Änderung 2022: Kürzere Kündigungsfristen

  1. Kürzere Kündigungsfristen: Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Diese dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Das heißt, Verbraucherinnen und Verbraucher können die Verträge dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Name Girocard 2007 eingeführt

Banken und Sparkassen in Deutschland haben rund 100 Millionen Girocards ausgegeben. Die Marke „girocard“ steht für den übergeordneten Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft für ihre zwei bewährten Debitkarten-Zahlungssysteme: das Girocard-Verfahren (ehemals „electronic cash") als Debitkarten-Zahlverfahren und das „Deutsche Geldautomaten-System.“ Mit der Verwendung der persönlichen Geheimzahl PIN (Personal Identification Number) garantiert die Deutsche Kreditwirtschaft den sicheren und einfachen Einsatz der Girocard. Der Name und das Logo Girocard wurden 2007 von der Deutschen Kreditwirtschaft eingeführt. (mt/dpa)