In Zeiten von erneut steigenden Infektionszahlen sind vor allem FFP2-Masken wichtig, um sich und andere im Alltag vor Ansteckungen mit dem Coronavirus zu schützen. Bestimmte schwarze FFP2-Masken bieten jedoch nicht den Schutz, den sie versprechen – sie werden derzeit wegen mangelnder Schutzleistung zurückgerufen.
Rückruf„Filter unzureichend“: Diese schwarzen Masken sollten Sie nicht verwenden
Achtung, großer Rückruf bei FFP2-Masken: Die Corona-Zahlen steigen wieder, eine Verschärfung der Maßnahmen ist im Gespräch. Klar, dass sich derzeit die Deutschen wieder vermehrt nach FFP2-Masken umsehen. Doch Achtung: FFP2 ist nicht gleich FFP2, wer Geld sparen will, spart im schlimmsten Fall am falschen Ende.
Rückruf: Diese FFP2-Masken sollten Sie nicht tragen
Das zeigt ein weiteres Beispiel von Masken eines chinesischen Herstellers, die wegen mangelnder Schutzleistung zurückgerufen werden.
Vor allem bei den chinesischen Masken mit der Kennung KN95 muss besondere Vorsicht gelten. Bereits seit längerem gibt es mangelhafte Modelle auf dem Markt, laut Dekra sind etwa 60 bis 80 Prozent dieser Produkte gar nicht zugelassen. Häufig benennen Händler Mund-Nasen-Masken als FFP2-Masken, obwohl die verkauften Masken gar nicht dieser versprochenen Qualität entsprechen. Die sind dann zum Beispiel gar nicht zertifiziert.
Oder sie tragen erst gar keine Hersteller- oder Markenangaben, wie in dem aktuellen Beispiel. Der Rückruf betrifft diesmal folgendes Produkt, wie „Produkwarnung.eu“ aktuell berichtet:
- Name: Dust mask
- Produktionsdatum: Februar 25, 2021
- Hersteller: Shenzhen Silicon Zero Technology Co., Ltd.
- CE-Kennzeichnung: 0598
Der Filter des Materials sei unzureichend, der Messwert liege bei 81 Prozent, heißt es. Das Produkt entspreche damit nicht der europäischen Norm. Es wird, so heißt es weiter, eingeschweißt in Folienverpackung ohne Etikett im Fünferpack verkauft. Wer diese Maske trägt, geht ein Gesundheitsrisiko ein.
Rückruf KN95-Masken: Hier ist Vorsicht geboten
Grundsätzlich gilt: FFP2-Masken müssen der Norm EN 149:2001 entsprechen und ein CE-Kennzeichen sowie eine vierstellige Nummer aufgedruckt haben. Diese Nummer gibt Rückschluss auf die Prüfstelle.
KN95-Masken müssen zudem eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen. Deutsche Behörden haben eine Genehmigung für sie ausgestellt, beim Kauf sollte diese Genehmigung immer mit den Daten der Maske abgeglichen werden. Ist kein solches Dokument vorhanden, sollte dringend vom Kauf abgesehen werden. (mg)