RückrufOlivenöl betroffen – verbotene Pestizid-Rückstände können zu Hirnschäden führen

Das undatierte Foto zeigt Flaschen mit Olivenöl. (Symbolfoto).

Wilms aus Walluf in Hessen ruft verschiedene Sorten „Gaea“ Olivenöl zurück (Symbolfoto).

In mehreren Sorten Olivenöl von „Gaea“ wurden zu hohe Pestizidrückstände festgestellt. Der Vertreiber startete nun einen Rückruf.

Wegen zu hoher Pestizidrückstände hat der Lebensmittelhändler Importhaus Wilms aus Walluf in Hessen einen Rückruf verschiedener Sorten „Gaea“ Olivenöl gestartet.

In den betroffenen Produktchargen war demnach ein erhöhter Rückstand von Chlorpyrifos festgestellt worden. Dabei handelt es sich um ein in der Landwirtschaft eingesetztes Pestizid, welches seit 2020 in der EU nicht mehr zugelassen ist.

Achtung, Rückruf: Olivenöl mit Pestiziden belastet

Nach Angaben des Portals „lebensmittelwarnung.de“ sind folgende Produkte von dem Rückruf betroffen:

Alles zum Thema Rückruf

  1. „Gaea Classic“ (500 Milliliter) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 8. Juli 2025
  2. „Gaea Select“ (500 Milliliter) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10. Juli 2025
  3. „Gaea Salatöl“ (500 Milliliter) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 9. Juli 2025

Hier ein Foto der betroffenen Produkte auf X:

Eine dauerhafte und hohe Aufnahme von Pestiziden ist gesundheitlich bedenklich und kann zu Erkrankungen führen.

Insbesondere für Schwangere ist der Rückruf wichtig. Das Pestizid Aktions-Netzwerk betont auf seiner Homepage, dass mit Chlorpyrifos nicht zu spaßen ist: „Chlorpyrifos ist hochgefährlich. Beim Menschen gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine pränatale Exposition negative Auswirkungen auf die neuronale Entwicklung hat und u.a. zu einem verringerten Intelligenzquotienten (IQ), einem Verlust des Arbeitsgedächtnisses und zu Störungen der Aufmerksamkeit führen kann.“ Das Ungeborene kann also Hirnschäden erleiden.

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Folgende Bundesländer sind von dem Rückruf betroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird vom Verzehr der oben genannten Chargen abgeraten. (dpa, js)