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Stiftung WarentestLidl schmiert ab – ein Supermarkt hat die beste Sonnencreme 2024

Sonnencreme ist nicht nur bei steigenden Temperaturen essenziell. Doch welche hat die beste Wirkung? Denn auch Produkte von Discounter-Eigenmarken schützen vor UV-Strahlen. Das Testergebnis überrascht.

Wer viel Geld für Sonnencreme ausgibt, ist nicht zwangsläufig besser geschützt. Dies belegt ein aktueller Test. Die Stiftung Warentest hat insgesamt 20 Sonnenschutzprodukte mit Lichtschutzfaktor 30 bis 50+ untersucht. Dabei wurden diese unter anderem auf den UV-Schutz, Konservierungsstoffe und bedenkliche Inhaltsstoffe geprüft.

Im Ergebnis schützten drei Produkte „sehr gut“ vor UV-Strahlen.

Klarer Testsieger sind: Das Sun D'Or Sonnenspray für 2,15 Euro von Edeka. Dicht gefolgt von Sunozon Sonnenspray von Rossmann für 1,95 Euro. (Preise: Euro pro 100 Milliliter.) Beide bekommen die Note „Sehr gut“ und damit den jeweils ersten und zweiten Platz.

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Stiftung Warentest zu Sonnencremes: „Kein Verlass auf Marken“

Die Preise der getesteten Cremes und Lotionen reichten von 1,58 bis 42 Euro pro 100 Milliliter. Drei der acht mit Preisen ab zehn Euro pro 100 Milliliter eher teureren Sonnenschutzmittel im Test erhielten die Note „mangelhaft“.

Das teuerste wurde wegen der ermittelten Mängel vom Hersteller Lush bereits vom Markt genommen.

Unter den mit einem „mangelhaft“ bewerteten waren auch solche, die in früheren Tests zu den Besten gehört hatten. In vergangenen Jahren noch zu den Besten gezählt, schneiden die Produkte von Lidl (Cien Sun Sonnenmilch) und Garnier (Ambre Solaire Sensitive Expert+) diesmal schlecht ab. Sie können beide nicht den angegebenen UV-Schutz einhalten und bekommen dadurch die Note „Mangelhaft“.

Umgekehrt erzielte ein im vergangenen Sommer für „mangelhaft“ befundenes Produkt jetzt ein „gutes“ Ergebnis: „Weder auf bestimmte Marken noch auf hochpreisige Produkte ist Verlass“, so die Tester und Testerinnen.

Auch auf Freiheit von Schadstoffen ist kein Verlass: In vier Produkten wurde D-n-hexylphtalat (DnHExP) nachgewiesen, ein Weichmacher, der laut EU-Kosmetikverordnung seit 2019 verboten ist.

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„Er könnte als Verunreinigung in die Produkte gelangt sein“, schreiben die Tester und Testerinnen, die ermittelten Konzentrationen stellen gemäß Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung kein akutes Gesundheitsrisiko dar. Alle vier enthielten den UV-Filter DHHB. Es sei aber unbedenklich, diese oder andere Mittel mit DHHB weiterzuverwenden. (dpa)