Heiraten? Muss ja nicht unbedingt sein. Aber wer ohne Trauschein zusammenleben möchte, sollte sich absichern.
Wohnung, Konto, KinderVorsicht, Romantik-Killer! Worauf Paare ohne Trauschein achten müssen

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Wer verliebt ist und die erste gemeinsame Wohnung bezieht, denkt in der Regel eher an Innendekoration als an einen Vertrag über die Besitzverhältnisse der Möbel.
von Laura Schmidl
Immer weniger Paare geben sich das Ja-Wort. 2023 sank die Zahl der Eheschließungen laut Statistischem Bundesamt auf den zweitniedrigsten Wert seit 1950. Nur 361.000 Paare schipperten in den (sicheren) Hafen der Ehe, der nicht nur ein Zeichen der Liebe ist, sondern auch ganz unromantische Vorteile hat: Gewisse Rechte und Pflichten gelten eben nur für Eheleute. Wer nicht vor den Altar treten will, kann – und sollte – sich absichern.
Immobilien, Wohnungseinrichtung, Notfälle und Erbe – das Wichtigste, was geregelt werden sollte, wenn tradiertes Heiraten nicht in Frage kommt, erklären die Rechtsanwältinnen Nina Restemeyer und Kerstin Mink.
Aus gutem Grund ins Grundbuch schauen
Immobilienkauf: Ein Haus- oder Wohnungskauf ist eine große Investition, die gut überlegt sein will. Nina Restemeyer: „Nur der, der auch im Grundbuch steht, ist Eigentümer bzw. Miteigentümer. Es kommt vor, dass Leute sagen: ‚Ich habe den Darlehensvertrag unterschrieben, aber ich stehe nicht im Grundbuch‘. Das ist die schlechteste Variante. Wenn man sich finanziell verpflichtet, sollte man auch die Absicherung haben, Miteigentümer zu sein.“ Miteigentümer kann man zu verschiedenen Anteilen sein. Kerstin Mink gibt zu bedenken: „Wenn die Partnerschaft auseinander geht, bleibt manchmal nur die Teilungsversteigerung. Ich hatte auch Fälle, in denen der eine den anderen auf Nutzungsentgelt verklagt, weil einer noch im Haus wohnen bleibt.“
Gemeinsame Wohnung: Die meisten Menschen wohnen zur Miete. Auch hier sollte man sich genau absprechen – bei Möbeln etwa genau klären, wem was gehört. „Das schafft Klarheit und verringert das Konfliktpotential. Kann man bei Ende einer Beziehung nicht nachweisen, wem was gehört und kann sich auch nicht einigen, hat man ein Problem. Wir raten den Leuten, sowohl in der Ehe als auch in der Partnerschaft, eine entsprechende Liste zu erstellen“, sagt Restemeyer. Der Unterschied zur Ehe: „In der Ehe gehört alles, was angeschafft wird, beiden – egal, wer es bezahlt hat. Das ist in einer nichtehelichen Gemeinschaft anders“, ergänzt Mink.
Gemeinschaftskonto: Nina Restemeyer rät zu diesem Modell: „Praktisch gut umsetzbar ist die Variante ein Gemeinschaftskonto zu haben, von dem z.B. die Miete abgebucht wird und auf das jeder monatlich einen Anteil einzahlt; und, dass zusätzlich jeder sein eigenes Konto hat.“ So könnten Paare Konflikte vermeiden.
Kinder: Hier kommt ein großer Unterschied zu Eheleuten zum Tragen: „Es besteht nicht automatisch ein geteiltes Sorgerecht – nur die Mutter hat ein Sorgerecht.“ Unterhaltspflichtig ist der Vater allerdings trotzdem.
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Partnerschaftsvertrag: Analog zum Ehevertrag können Paare einen Partnerschaftsvertrag erstellen. „So ein Vertrag kann sinnvoll sein, wenn große Unterschiede beim Einkommen oder Vermögen bestehen. Vielen ist nicht klar, dass man sowohl einen Ehe- als auch einen Partnerschaftsvertrag jederzeit abschließen kann, auch nach der Trennung“, sagt Nina Restemeyer. Das sollte man aber am besten in guten Zeiten und mit anwaltlicher Beratung tun. „Manchmal sind das auch nur Absichtserklärungen, weil sich nicht alles im Vertrag festzurren lässt. Aber das bringt eine Verbindlichkeit und zeigt, was die Leute ursprünglich wollten.“
Sollte ich nicht doch lieber heiraten?
Im Falle eines Notfalls: Liegt der Partner nicht ansprechbar im Krankenhaus, etwa nach einem Unfall, hat der andere streng genommen kein Recht, seine bessere Hälfte zu besuchen, geschweige denn Informationen von Ärzten zu bekommen. Die Lösung heißt Vorsorgevollmacht. Mink: „Die empfiehlt sich auch für junge Leute, das macht aber kaum jemand. Damit lässt sich eine solche Situation am Krankenbett ausschließen.“ In der Ehe gilt seit 2023 das Notvertretungsrecht. Dabei können Eheleute in den ersten sechs Monaten in medizinischen Notfällen über den Partner entscheiden.
Erbe: Im Todesfall hat auch ein langjähriger Partner keinerlei Ansprüche, wenn der Verstorbene kein Testament hat. „Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein und das Erbe fällt dem nächsten Verwandten zu: Kindern, Eltern, Geschwistern. Gibt es keine Verwandten, fällt das Erbe dem Staat zu. Deswegen empfiehlt sich ein Testament“, sagt Mink.
Ist die Heirat doch die bessere und sicherere Variante? „Sicherer in Bezug auf die finanzielle Absicherung: Ja. Man hat auch steuerliche Vorteile, es gibt Witwenrente und Versorgungsausgleich. Diese Sachen kann man nicht in Verträgen regeln. Da muss man sich Alternativen überlegen. Z. B. eine Lebensversicherung“, sagt Restemeyer. Aber man hat auch mehr Verpflichtungen, die im Falle einer Trennung oder bei Schulden zu Problemen führen. Wer die Hochzeit also scheut, sollte einige Dinge regeln, die für Ehepartner automatisch gelten. Bei allem, was vertraglich geregelt wird, empfehlen Restemeyer und Mink, um späteren Nachteilen zu entgehen: anwaltliche Beratung.