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Es geht um 350.000 EuroModeste-Klage gegen Getränke-Firma – jetzt sollen Zeugen Licht ins Dunkel bringen

Anthony Modeste als Kläger vor dem Landgericht Bonn.

Anthony Modeste war am Freitag (13. Mai 2022) als Kläger vor dem Landgericht Bonn. Neben ihm Anwalt Rainer Dietz.

Nach dem Kaffee-Ärger kommt der Energy-Ärger für Anthony Modeste. Der Stürmer des 1. FC Köln hat vor dem Landgericht Bonn gegen einen Getränke-Hersteller geklagt. Es geht um 350.000 Euro.

von Iris Klingelhöfer  (iri)Jürgen Kemper  (kem)

Der Getränke-Ärger für Anthony Modeste (34) geht in die Verlängerung. Der dritte Tag im Prozess gegen den Energy-Drink-Hersteller „Heavy 1 World“ blieb ergebnislos. Eigentlich sollte am Freitag (10 Uhr) das Urteil vor dem Landgericht Bonn gesprochen werden, doch Richter Stefan Bellin verwies darauf, dass zunächst noch neun Zeugen gehört werden müssen.

Damit muss der Torjäger des 1. FC Köln, der nicht zu dem Termin erscheinen musste und stattdessen im Urlaub weilt, weiter auf sein Geld warten. Tony verlangt insgesamt 350.000 Euro zurück, die er in die Firma aus Sankt Augustin gesteckt hatte.

Der Fußballprofi hatte am 9. Dezember 2017 einen Alleinvertriebsvertrag für Frankreich unterschrieben. „Man hat mir gesagt, ich müsse mich um gar nichts kümmern – nur 250.000 Euro für die Lizenz und 100.000 Euro für die Lieferung zahlen“, erklärte Anthony Modeste Richter Bellin am zweiten Prozesstag am 13. Mai 2022.

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Letztlich habe er die Ware allerdings nie erhalten und fordert daher seine Kohle zurück. Der Getränke-Hersteller hält dagegen und wirft Modeste vor, den gemeinsamen Vertrag nicht gelesen zu haben.

Anthony Modeste: „Ich bin Fußballer, kein Geschäftsmann“

Das Schriftstück sei in Anwesenheit von Modeste vor der Unterzeichnung vorgelesen worden, in Deutsch und Französisch. Der Vertrag, so der Richter an den Kicker gewandt, erhalte einige Regelungen. Bellin: „Es liest sich so, als seien Sie dafür verantwortlich, dass das Zeug verkauft wird.“

Daraufhin musste Modeste zugeben: „Ich bin Fußballer und kein Geschäftsmann. Ich wollte mich neben der Zahlung der Lizenz und der Produkte um nichts kümmern. In Gesprächen hieß es, um den Vertrieb würde sich ein Herr kümmern. Der kam irgendwann auf mich zu und meinte, er sei noch nicht bezahlt worden. Da habe ich dem Beklagten gesagt, dass ich mein Geld zurückwill. Ich wollte eine Lösung finden, wurde aber nur vertröstet. Der Beklagte sagte immer: Wenn du keinen Bock mehr hast, kannst du mir die Lizenz einfach zurückgeben.“Anzeige: Jetzt Gutschein für den Fanshop des 1. FC Köln gleich hier im EXPRESS-Gutscheinportal sichern!

Irgendwann hatte Modeste die Nase voll und nahm sich einen Anwalt. Rainer Dietz übernahm das Mandat und sagte in Richtung Gegenseite: „Er wirft ihnen vor, sie hätten ihn betrogen.“

Beide Parteien beharrten auf ihren Positionen. Alle Versuche, eine Einigung zu erzielen, scheiterten. Der Vorschlag des Richters, Modeste ein gütliches Angebot zu machen, wurde abgelehnt. Geld zurückzahlen, kam für das Unternehmen nicht infrage.

Genauso wenig kam es für Modeste infrage, die Geschäftsbeziehungen wieder aufleben zu lassen. Der Vorschlag einer gemeinsamen Zukunft sei „an der Grenze der Unverschämtheit“, sagte Dietz damals. Nun soll die Beweisaufnahme mit Zeugen-Befragungen Licht ins Dunkel bringen. Ein genauer Termin für den nächsten Verhandlungstermin steht indes noch nicht fest.