Verfahren beendetEx-DFB-Boss Niersbach kommt im Sommermärchen-Prozess glimpflich davon

Wolfgang Niersbach verfolgt das EM-Gruppenspiel zwischen Deutschland und Ungarn von der Tribüne aus.

Das Verfahren im Sommermärchen-Prozess gegen Wolfgang Niersbach, hier beim EM-Gruppenspiel zwischen Deutschland und Ungarn am 19. Juni 2024, wurde eingestellt.

Das Verfahren gegen Wolfgang Niersbach wurde eingestellt. Der frühere DFB-Boss muss allerdings 25.000 Euro zahlen. Nur noch Theo Zwanziger sitzt auf der Anklagebank.

Der Sommermärchen-Prozess ist auf Minimalgröße zusammengeschrumpft. Nach der Einstellung des Verfahrens gegen den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach ist von den ursprünglich drei Angeklagten nur noch dessen Vorgänger Theo Zwanziger (79) übrig.

Für Niersbach war der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht rund um die dubiosen Geldflüsse bei der Fußball-WM 2006 am Montag (26. Montag 2024) vorzeitig beendet. Der 73-Jährige muss „lediglich“ 25.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, er ist damit nicht vorbestraft.

Niersbach gesteht sich keinerlei Schuld ein

„Eine Einstellung ist kein Freispruch“, sagte Richterin Eva-Marie Distler, dennoch sei die Schuld Niersbachs als gering einzuschätzen. Laut Distler sei Niersbach „nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme möglicherweise der Einzige, der nicht explizit involviert war in die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten“. Zudem sei Niersbach „von allen Angeklagten am tiefsten gefallen“, da seine Funktionärskarriere durch die Affäre beendet worden sei.

Die Staatsanwaltschaft wie Niersbach stimmten dem Vorschlag des Gerichts zur Einstellung zu. Die Verteidigung Niersbachs wies allerdings explizit darauf hin, dass mit der Zustimmung „keinerlei Schuldeingeständnis“ einhergehe. Dem früheren DFB-Boss gehe es darum, die „Belastungen, auch für die Familie, zu beenden“.

Somit ist Zwanziger der einzig verbliebene Angeklagte. Da Zwanziger nach Ansicht Distlers auf „einen Freispruch abziele“, der „momentan nicht in Betracht“ käme, gebe es für ihn kein Angebot einer Einstellung.

Schon Anfang August hatte sich Horst R. Schmidt (82) aus dem Prozess verabschiedet. Der langjährige DFB-Generalsekretär musste sich wegen Herzproblemen zwei Operationen unterziehen und ist deshalb nicht verhandlungsfähig. Da die Fristen innerhalb der Hauptverhandlung nicht eingehalten werden konnten, bekommt Schmidt ein abgetrenntes Verfahren.

Zu Beginn des Prozesses Anfang März war den früheren Funktionären des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) „Hinterziehung, bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB“ zur Last gelegt worden.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt, die wie der verstorbene Franz Beckenbauer dem WM-Organisationskomitee angehörten, weisen die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen zu den undurchsichtigen Geldflüssen rund um die WM 2006 ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. In Frankfurt/Main geht es um die 6,7 Millionen Euro, die als Betriebsausgabe für eine Gala deklariert wurden.

Das Geld wurde 2005 vom Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den inzwischen verstorbenen früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.

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Das Verfahren war fortgesetzt worden, nachdem das Frankfurter Oberlandesgericht den Einstellungsbeschluss des Landgerichts vom 27. Oktober 2022 aufgehoben hatte. Das Landgericht hatte das Verfahren mit Blick auf das „Doppelbestrafungsverbot“ eingestellt.

Zuvor war gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt bereits ein wegen „Betrugs“ eingeleitetes Strafverfahren in der Schweiz aufgrund von Verjährung im April 2020 eingestellt worden. (sid)