Das Verfahren gegen den früheren DFB-Chef Theo Zwanziger soll nach Ansicht des Gerichts eingestellt werden. Nun fehlt nur noch die Zustimmung von Zwanzigers Anwalt und der Staatsanwaltschaft.
Entscheidung steht bevorWird der Sommermärchen-Prozess um Ex-DFB-Boss Zwanziger eingestellt?

Copyright: Arne Dedert/dpa/POOL/dpa
Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger (r.) hat im Gerichtssaal des Landgerichts zur Verhandlung im Verfahren um die Sommermärchen-Affäre neben seinem Verteidiger Hans-Jörg Metz Platz genommen. (Foto: 24. März 2025)
Das Verfahren im Sommermärchen-Prozess gegen den angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Theo Zwanziger könnte an diesem Donnerstag (2. April 2025/10 Uhr) eingestellt werden.
Der Prozess wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung soll nach dem Willen des Landgerichts Frankfurt am Main gegen eine Geldzahlung Zwanzigers in Höhe von 5.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck einen Abschluss finden.
Entscheidung von Zwanziger-Anwalt und Staatsanwaltschaft steht noch aus
Nach Ansicht des Gerichts hat sich Zwanziger nicht der Steuerhinterziehung strafbar gemacht.
Dessen Anwalt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt als Kläger wollen sich nun dazu äußern.
Hier lesen: Bei Pokal-Duell: DFB-Boss blockt nach Reporter-Frage scherzhaft ab
Sollten beide Seiten dem Vorschlag des Gerichts zustimmen, wird die mehr als 10.000 Seiten umfassende Akte über finanzielle Unregelmäßigkeiten rund um die Fußball-WM 2006 in Deutschland geschlossen. (dpa)