Verheerende Explosion in KölnHeftige Anklage gegen Mann (54) –  „Tötungsmittel“ nicht beherrschbar

Weil ein 54-jähriger in seiner Kölner Wohnung Benzin ausschüttete und dieses entzündete, muss er sich demnächst vor dem Kölner Landgericht verantworten.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Eine verheerende Explosion in Köln, eine monatelange Suche nach dem Täter und eine Festnahme im Ausland: Was Anfang dieses Jahres passierte, hat Krimi-Potenzial.

Demnächst steht deswegen ein 54-Jähriger vor dem Kölner Landgericht. Wie Sprecher Hans Logemann am Freitag (4. Oktober 2024) gegenüber EXPRESS.de bestätigte, muss er sich wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und mit gemeingefährlichen Mitteln, schwere Brandstiftung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verantworten.

Kölner wollte ganzes Mehrfamilienhaus in Brand setze

Das Mordmerkmal des „gemeingefährlichen Mittels“ bedeutet: Das mutmaßliche Tötungsmittel ist vom Täter nicht beherrschbar, nicht kontrollierbar und kann dadurch eine unbestimmte Anzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährden.

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Im Fall des 54-Jährigen handelt es sich allerdings nicht um ein Anklage-, sondern um ein Sicherungsverfahren. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde. Es steht somit keine Strafe im Raum, sondern eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“, erklärt Landgerichtssprecher Logemann.

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Am 16. Februar frühmorgens soll der Beschuldigte in seiner Wohnung im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses in Köln-Mülheim, Tiefentalstraße, Benzin ausgeschüttet und angezündet haben. Der Vorwurf. Er wollte so das ganze Haus in Brand setzen.

Außerdem soll er in seiner Wohnung mehrere Dosen Butangas gelagert haben.

Verdächtiger Kölner flüchtete ins Ausland

Durch die Brandlegung kam es zu einer Explosion, bei der Fenster und Wohnungstür aus den Rahmen gerissen wurden. Die Druckwelle war so enorm, dass auch weitere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der Beschuldigte selbst war rechtzeitig aus dem Haus geflüchtet, seine Wohnung brannte lichterloh.

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Während auch einige Bewohner/Bewohnerinnen sich ins Freie retten konnten, waren andere im Haus gefangen. Denn Hitze und Rauch hatten sich rasend schnell im Treppenhaus ausgebreitet und ihnen den Fluchtweg versperrt. Sie flüchteten sich daher größtenteils auf ihre Balkone, wo sie von Einsatzkräften der Feuerwehr gerettet wurden.

„Nach Wertung der Staatsanwaltschaft war es dem Zufall geschuldet, dass kein Bewohner, keine Bewohnerin eine tödliche Rauchgasintoxikation oder andere lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben“, so Hans Logemann.

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Heißt: Wären die Einsatzkräfte nicht so schnell vor Ort gewesen, hätte es Tote geben können. Dies hat der Beschuldigte in Kauf genommen. Darüber hinaus entstand ein Sachschaden von rund 300.000 Euro.

Nach der Explosion war der Tatverdächtige ins Ausland geflüchtet und wurde wegen versuchten Mordes mit europäischem Haftbefehl gejagt. Nachdem von ihm wochenlang jede Spur gefehlt hatte, ging er schließlich bei einer Grenzkontrolle in Spanien ins Netz.

Der 54-Jährige kam daraufhin in U-Haft. Inzwischen befindet er sich aber bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Prozess gegen ihn soll noch in diesem Jahr beginnen.