Bluttat in KölnLange war unklar, ob Tatverdächtiger (53) überlebt – jetzt gibt es neue Infos

Nach dem gewaltsamen Tod einer 38-Jährigen war lange unklar, ob der mutmaßliche Täter einen Sprung aus dem Fenster überlebt.

Erst stürzt eine Frau (†38) aus dem vierten Stock, dann springt ein Mann (53) hinterher: Der schreckliche Fall aus Köln-Buchheim wirkte zunächst mysteriös. Dann wurde klar: Es handelt sich um eine Bluttat.

Der 53-Jährige gilt als dringend tatverdächtig. Doch bei dem Aufprall hatte er so schwere Verletzungen erlitten, dass lange unklar war, ob er überlebt. Jetzt gibt es neue Informationen.

Tötungsdelikt in Köln: Haftbefehl gegen Mann (53) erlassen

„Gegen den Mann ist zwischenzeitlich Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags ergangen“, erklärt Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, am Freitag (15. November 2024) auf EXPRESS.de-Nachfrage.

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Ihm werde vorgeworfen, die 38-Jährige mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet zu haben. Die Frau war am 17. Oktober 2024 nach dem Sturz aus dem Fenster ihrer Wohnung im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses, Ackerstraße, noch vor Ort verstorben. Vermutlich wollte sich der mutmaßliche Killer dann selbst das Leben nehmen.

Der 53-Jährige befindet sich derzeit noch nicht im Gefängnis, sondern in einem Justizvollzugskrankenhaus in NRW, nachdem er zunächst in einer Kölner Klinik notoperiert worden war.

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Wann mit einer Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt gerechnet werden kann, ist noch unklar. „Valide Angaben zum Tathergang hat der Beschuldigte bislang nicht gemacht“, so Ulrich Bremer. Ihm sei ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden.

Kölner Staatsanwaltschaft beauftragt psychiatrischen Sachverständigen

Der Tatverdächtige war an der gleichen Anschrift wie das Opfer gemeldet. Es soll sich bei ihnen jedoch um ein getrenntes Paar handeln. Am Tattag soll es zwischen den beiden zu einem Streit gekommen sein. Möglicherweise deshalb, weil er die Wohnung verlassen sollte.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags, zu denen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, auch die Beauftragung eines psychiatrischen Sachverständigen gehören, dauern an. Im Video oben erfahrt ihr den Unterschied zwischen Mord und Totschlag.


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