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Streitthema SoforthilfenGestatten: Ich bin Kölns Corona-Chefankläger

Oliver Luesgens vertritt mehr als 100 Kläger in Sachen Corona-Soforthilfen,

Der Kölner Rechtsanwalt Oliver Luesgens hat sich unter anderem auf das Thema Corona-Soforthilfen spezialisiert.

Muss man die Corona-Soforthilfen zurückzahlen? Oder nur teilweise? Klagen Betroffener häufen sich: Der Kölner Jurist Oliver Luesgens klärt im Gespräch mit EXPRESS.de auf.

von Markus Krücken  (krue)

Die Rede war gar von einer „Bazooka“: Schnelle und unbürokratische Hilfe hatte der Staat im März 2020, als die Pandemie so richtig begann, ausgelobt und üppige Zuschüsse vollmundig in Aussicht gestellt.

Unternehmen mit maximal fünf Mitarbeitern konnten bis zu 9000 Euro beantragen, Firmen mit maximal zehn Angestellten bis zu 15.000 Euro. Eingänge, „die nicht zurückgezahlt werden müssen“, wie die früheren Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) seinerzeit proklamierten.

Rückzahlung der Corona-Soforthilfen: Kölner Anwalt vertritt über 200 Kläger

Aber längst hat sich der Wind gedreht und die öffentliche Hand hätte gern große Teile des Geldes zurück. Dem „Handelsblatt“ zufolge geht es bereits jetzt um Rückzahlungen in Höhe von 287,8 Millionen Euro, viele tausende Kleinunternehmer sind betroffen.

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Und immer mehr von ihnen wollen sich gegen die geforderten Rückzahlungen der Hilfen juristisch zur Wehr setzen.

Der Anwalt Oliver Luesgens (CLAIM GmbH) weiß das, denn er hat sich auf das Thema spezialisiert. „Es geht bei uns um bislang circa 100 Fälle vor den Verwaltungsgerichten Köln, Düsseldorf, Aachen, Gelsenkirchen und Arnsberg“, sagt er im Gespräch mit EXPRESS.de.

Luesgens, der sich mit der Entwicklung einer App zum Melden von Falschparkern bereits überregional einen Namen gemacht und Bekanntheit erlangt hatte, weiter: „Es werden wohl noch einige folgen, da die Bezirksregierungen die sogenannten Schlussbescheide (Rückforderungsbescheide) wohl intervallweise versenden. Man hätte sich Zeit lassen können mit dem Bescheid, denn das war kurz vor Weihnachten. In der größten Welle, der Unzeit, haben sie die Bescheide losgeschickt. Viele konnten sich dann sich keinen anwaltlichen Rat einholen. Die Gerichte haben schon resigniert und sind total überlastet.“

Der Jurist ist überzeugt, dass sich seine Mandanten berechtigte Hoffnungen machen dürfen, das Geld zu behalten. Denn in den chaotischen Anfangstagen der Pandemie waren die Vorgaben für die Anträge immer wieder aktualisiert worden. So war damals etwa nicht klar, ob die Soforthilfen nur für die Betriebskosten oder auch für den Lebensunterhalt genutzt werden durften.

Kölner Top-Jurist: „Die Leute werden angeschrieben wie Verbrecher“

„Wir haben das Dilemma früh erkannt. Bei den ersten Coronahilfen gab es große Fehler. Die Antragsvoraussetzungen wurden nächtlich überarbeitet. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Dinger vom Verwaltungsgericht gekippt werden“, findet Kölns „Corona-Chefankläger“.

Und er unkt bereits: „Wenn das so kommt, was ist dann mit den tausenden, die die Bescheide bezahlt haben? Das Wording des Verfahrens ist auch krass, die Leute werden angeschrieben wie Verbrecher. Allein aus unternehmerischer Weitsicht musstest du im März sagen, ich muss die Hilfe nehmen, ich weiß ja nicht was auf mich zukommt.“