Drastischer SchrittNächstes Corona-Verbot: Stadt reagiert auf Sonnen-Wochenende
Köln – Das nächste Corona-Verbot für Köln: Nach dem sonnenreichen vergangenen Wochenende reagiert die Stadt Köln auf die Menschenansammlungen bei gutem Wetter in der Öffentlichkeit. Ab Donnerstag (25. Februar 2021) gilt ein Verbot von Straßenkunst. Damit sollen Ansammlungen von Menschen verhindert werden.
- Stadt Köln mit neuer Corona-Regel
- Verbot von Straßenkunst an vielen Orten
- Maskenpflicht gilt zu bestimmten Uhrzeiten auch in Parks
Köln: Stadt verbietet Straßenkunst wie Musik
Wie die Stadt offiziell mitteilt, ist ab sofort in allen Fußgängerzonen im Stadtbezirk Innenstadt, im Rheingarten, auf der Hohenzollernbrücke und am Rheinboulevard die Darbietung von Straßenkunst untersagt.
Das gelte von montags bis donnerstags zwischen 15 und 22 Uhr, freitags bis sonntags sowie an Feiertagen sogar von 10 bis 22 Uhr.
„Als Straßenkunst gelten Musik, Theater und andere Darbietungen im öffentlichen Raum. Durch das Verbot sollen Menschenansammlungen verhindert werden, bei denen die Einhaltung von Abstandsregeln nicht sichergestellt werden kann”, heißt es von Seiten der Stadt.
Stadt Köln: Maskenpflicht wird ausgeweitet
Bereits am Mittwoch (24. Februar) war bekannt geworden, dass schon ab Donnerstag (25. Februar) zu bestimmten Uhrzeiten in verschiedenen Parks und an folgenden Orten eine neue Maskenpflicht in Kraft tritt.
Dort müssen Masken nun freitags und am Wochenende ganztägig getragen werden:
- im Stadtgarten
- am Aachener Weiher
- im Volksgarten
- im Jugendpark
Die ausgeweitete Maskenpflicht im Freien beschränkt sich ansonsten auf das Wochenende und gilt freitags, samstags und sonntags von 10 bis 22 Uhr sowie an Feiertagen.
Köln: Stadt erweitert Astrazeneca-Impfangebot
Die Stadt will außerdem das Astrazeneca-Impfangebot in Köln auf weitere Personengruppen ausweiten.
Da viele Impfberechtigte das Angebot mit Astrazeneca bisher nicht angenommen hatten bietet die Stadt den Astrazeneca-Impfstoff nun mehr Menschen an, darunter Mitarbeiter in Arztpraxen, die engen Kontakt zu Corona- oder Risiko-Patienten haben, Polizei- und Ordnungsbeamte, Bestatter, sowie Kita- und Lehrpersonal. (mj, tw)