„Freiheit für A. Öcalan“Großdemo für Terror-Anführer in Köln sorgt für Unmut – das sagt die Polizei

Demonstrierende halten Fahnen hoch, im Hintergrund zwei der Kölner Kranhäuser.

Bei der Versammlung 'Stoppt den Krieg in Kurdistan – Gedenken an die Gefallenen/Getöteten des Terrorstaats Türkei' am 22. Mai 2021 in der Deutzer Werft wurde gegen die türkischen Militäroffensiven in den von Kurden besiedelten Gebieten in Nordsyrien und dem Nordirak demonstriert.

„Freiheit für A. Öcalan“: Unter dem Motto startet in Köln am Wochenende eine Großdemo. Das sagt die Polizei.

Die angekündigte Großdemo „Freiheit für A. Öcalan“ erhitzt bereits im Vorfeld die Gemüter. Am Samstag (17. Februar 2024) werden rund 15.000 Teilnehmende durch die Kölner Innenstadt ziehen.

„Warum genehmigt man eine Demo für einen Terroristen?“, fragt ein User fassungslos auf Facebook, wo EXPRESS die Demo-Ankündigung am Donnerstag (15. Februar) postete. Ein anderer schreibt entsetzt: „Das wird hier echt geduldet?“

Kölner Polizei erteilt Auflagen bei Demo „Freiheit für A. Öcalan“

Abdullah Öcalan (74) ist Führer und Gründungsmitglied der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans). Sie wird in den Staaten der EU, in den USA und der Türkei als Terrororganisation eingestuft.

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Grundsätzlich, so erklärt ein Sprecher der Kölner Polizei, werde eine Versammlung in Deutschland angemeldet beziehungsweise angezeigt und die Polizei als Versammlungsbehörde bestätige diese. „Eine Versammlung wird nicht durch uns genehmigt, sondern bei uns nur angemeldet“, stellt der Polizeisprecher klar. „Ort und Zeit bestimmt der Anmelder oder die Anmelderin erstmal selbst.“

Die Demonstration am Samstag sei nicht zu beanstanden, sagt er weiter. Die Polizei habe jedoch Auflagen gestellt, was das Zeigen von Plakaten und Fahnen angehe: „Bildnisse, wo Öcalan zu sehen ist, sind erlaubt – welche, die ihn im eindeutigen Zusammenhang mit der PKK darstellen, nicht.“ Dies sei ständige Rechtsprechung.

Zudem setzt die Polizei Dolmetscher ein. Der Sprecher: „Wir hören somit auch mit, unter anderem, was skandiert wird.“ Gegebenenfalls würden Ermittlungen eingeleitet.

Vor Kölner Demo: Verwaltungsgericht mit Entscheidung zu Öcalan-Bildern

Erst am Mittwoch (14. Februar 2024) hatte das Kölner Verwaltungsgericht eine Verfügung der Polizei Bonn abschmettert, die bei einer Demo im Bonner Regierungsviertel unter dem Motto „Keine defacto Todesstrafe! Freiheit für Abdullah Öcalan!“ das Zeigen von Abbildern Öcalans verboten hatte. Der Anmelder der Demonstration war dagegen mit einem Eilantrag vorgegangen.

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„Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die PKK verboten und die Abbildung Öcalans ein vereinsrechtlich verbotenes Kennzeichen ist. Dem stehen weder die im Grundgesetz verbürgte Versammlungsfreiheit noch die Meinungsfreiheit entgegen. Eine Ausnahme gilt aber, wenn das Zeigen solcher Abbilder etwa der Kunst, der Wissenschaft, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder anderen sogenannten sozialadäquaten Zwecken dient“, führte das Gericht zur Begründung aus.

Verwaltungsgericht Köln: Polizei kann eingreifen, wenn es um PKK geht

Und weiter: „Ein solcher ist gegeben, wenn alleine auf die Inhaftierung und die Haftbedingungen des Herrn Öcalan, insbesondere seine gesundheitliche und humanitäre Situation, aufmerksam gemacht werden soll. Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens ist davon auszugehen, dass ein solcher Ausnahmefall hier vorliegt. Sollten Versammlungsteilnehmer gleichwohl für die PKK eintreten, steht es der Polizei frei, Beschränkungen vorzunehmen, falls eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht.“

1999 wurde Öcalan wegen Hochverrats zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde unter anderem auf europäischen Druck hin nicht vollstreckt und 2002 mit Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei in lebenslange Haft umgewandelt. Er sitzt auf der Gefängnisinsel Imrali ein.