Der Unfalltod einer Fußgängerin (61) ist vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt worden.
Fußgängerin (†61) stirbtProzess nach tödlichem Unfall in Köln-Fühlingen endet mit Geldstrafe

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Tragischer Unfall in Köln-Fühlingen: Am 16. Oktober 2023 wurde eine Fußgängerin (61) tödlich verletzt.
Anderthalb Jahre nach dem Tod einer 61-Jährigen in Köln-Fühlingen hat der Prozess gegen die mutmaßliche Unfallfahrerin (49) stattgefunden. Es ging um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Vor dem Kölner Amtsgericht wurde die 49-Jährige am Montag (17. März 2025) schuldig gesprochen, wie Gerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski gegenüber EXPRESS.de bestätigte.
Demnach wurde die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 70 Euro, insgesamt also 5600 Euro, verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Nach tödlichem Unfall: Vorwurf der Kölner Staatsanwaltschaft
Der folgenschwere Unfall passierte am 16. Oktober 2023 an der Einmündung Neusser Landstraße/Chrysanthemenweg. Gegen 21.10 Uhr soll die Angeklagte das Opfer im Bereich einer Fußgängerfurt mit dem Dacia-Sandero erfasst haben. Die 61-Jährige verstarb noch vor Ort.
Laut Anklage war die Autofahrerin bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren, während das spätere Opfer die Fußgängerfurt trotz der für sie Rot zeigenden Ampel betreten haben soll.
Dennoch, so der Vorwurf der Kölner Staatsanwaltschaft, wäre es für die Angeklagte bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt möglich gewesen, die Geschädigte frühzeitig zu erkennen und abzubremsen.
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Die Fußgängerin hatte bei dem Zusammenprall ein Polytrauma sowie innere Verletzungen erlitten. Sie war nur wenige Minuten nach dem Unfall gestorben.
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Die Dacia-Fahrerin hatte damals einen Schock erlitten und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Anschließend waren die Unfallspuren zur Klärung des Hergangs durch das Spezialteam der Kölner Polizei gesichert worden. Auch waren Unfallzeuginnen/-zeugen vernommen worden.
Grundsätzlich gilt laut Strafgesetzbuch (StGB) § 222: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.