In Köln ist eine Frau über lose Gehwegplatten gestürzt und hat sich schwer verletzt. Nun verklagt sie Stadt.
Auf dem Weg zur ArenaFrau nach Sturz in Köln übel zugerichtet – jetzt verklagt sie die Stadt
![Eine Frau mit blauem Auge schaut in die Kamera.](https://static.express.de/__images/2025/02/10/7f653736-c993-4e4d-9fc0-3d3b57e37bf0.jpeg?q=75&q=70&rect=0,1450,3000,2250&w=2000&h=2666&fm=jpeg&s=3facd882b71bec38752d09680921ff5b)
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Christine Sabors aus Dormagen ist am 31. Januar 2025 auf der Gummersbacher Straße in Köln auf dem Weg zur Lanxess-Arena über lose Gehwegplatten gestürzt. Sie verklagt die Stadt auf Schmerzensgeld.
von Adnan Akyüz (aa)
Es sollte ein schöner Abend in der Kölner Lanxess-Arena werden. Doch für Christine Sabors (68) aus Dormagen endete der Ausflug am 31. Januar 2025 mit einer fetten Platzwunde im Gesicht. Sie stürzte über eine lose Gehwegplatte und verklagt nun die Stadt.
Zu dem Unfall ist es im Bereich der Gummersbacher Straße gekommen. Christine Sabors war mit anderen an der Bushaltestelle schräg gegenüber der Geschäftsstelle der Kölner Haie ausgestiegen. Auf dem Weg zur „Lachenden Kölnarena“ ist die Rentnerin, die als Fleischfachverkäuferin gearbeitet hatte, gestürzt.
Köln: Klage gegen die Stadt nach Sturz über lose Gehwegplatten
„Der Bürgersteg in einem katastrophalen Zustand. Durch den Sturz erlitt ich einen Bluterguss am rechten Auge sowie Schmerzen an der rechen Schulter und am rechten Knie. Außerdem habe ich eine circa drei Zentimeter lange Platzwunde über dem rechten Auge, die genäht werden musste“, schildert sie im Gespräch mit EXPRESS.de.
Glück im Unglück hatte sie noch, weil eine vorbeifahrende Ärztin angehalten und sie ins Eduardus Krankenhaus gebracht hat. „Dafür möchte ich mich herzlichst bei ihr bedanken“, sagt Christina Sabors. In der Notaufnahme habe man ihr gesagt, dass es kürzlich fünf ähnliche Fälle, bei denen Menschen über lose Gehwegplatten gestürzt seien, gegeben habe.
Nachdem Frau Sabors versorgt worden war, ist sie noch zu der Veranstaltung gegangen, da ihr die Ärzte das erlaubt hätten. „Ich habe an diesem Abend nichts getrunken – auch vor dem Sturz nicht“, sagt sie noch.
Frau Sabors hat sich jetzt einen Anwalt genommen und will die Stadt auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, etwa für die beschädigte Brille (Wert: 600 Euro) verklagen. Wie es im Fachjargon heißt, ist die Stadt für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Ob eine Haftung besteht, muss nun geklärt werden.
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Eine erste Maßnahme will die Stadt zeitnah ergreifen, wie Sprecher Robert Baumanns auf Anfrage von EXPRESS.de erklärt: „Die Schäden waren der Stadt Köln bis dato nicht bekannt. Nach Kenntnis des Fachamtes wird der Bereich als Baustellenzufahrt für eine private Hochbaumaßnahme genutzt. Die Kolleginnen und Kollegen werden kurzfristig mit dem privaten Bauherrn Kontakt aufnehmen und ihn auffordern, die Schäden schnellstmöglich zu beseitigen.“
Nachdem Frau Sabors die Stadt kontaktiert hat, wird der Fall nun geprüft. „Kommt eine Person im öffentlichen Raum zu Schaden, prüft die Stadt Köln den Fall, sobald dieser ihr bekannt wird“, erklärt Stadtsprecherin Jutta Doppke-Metz.
![Lose Gehwegplatten auf einer Straße.](https://static.express.de/__images/2025/02/10/3bdabbcd-2f11-46e9-98ae-eaf941c92b51.jpeg?q=75&q=70&rect=0,287,1200,900&w=2000&h=2666&fm=jpeg&s=3b11384b5231ccf40110fa65fc8f12b9)
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Ein Foto von der Unfallstelle: Über diese losen Gehwegplatten ist Christine Sabors am 31. Januar 2025 auf der Gummersbacher Straße in Köln gestürzt.
Die Sprecherin erklärt auch, wie es in dem Fall weitergehen soll: „Für die fundierte Prüfung der Sach- und Rechtslage ist es notwendig, den Sachverhalt umfänglich zu recherchieren. Dafür nimmt das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln nach Bekanntwerden des Schadens Kontakt mit der betroffenen Person auf und arbeitet den Sachverhalt im Gespräch, durch Hinzuziehung der jeweiligen Fachdienststellen und gegebenenfalls vor Ort auf. Nur mit einem möglichst umfassenden Sachverhalt ist eine haftungsrechtliche Beurteilung möglich.“
Der Ausgang ist also offen. In Köln hat es in der Vergangenheit mehrere ähnliche Fälle gegeben, bei denen Menschen, die zu Schaden gekommen sind, gegen die Stadt geklagt haben. Ein bekannter Fall ist aus dem Jahr 2014.
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Ein Radfahrer hatte die Stadt wegen der Verkehrssicherungspflicht verklagt. Er war auf der Äußeren Kanalstraße auf einem Radweg unterwegs, als ihn ein Dorn eines Brombeerstrauchs ins linke Auge schlug. Seine Hornhaut riss, ihm musste eine künstliche Linse eingesetzt werden. Vier Monate war der Kölner krankgeschrieben. Auch er stellte einen Schadensersatzantrag, der abgewiesen wurde. Er klagte. Das Gericht urteilte gegen ihn.
Begründung: „Die Beklagte (die Stadt) muss dafür Sorge tragen, dass der Radweg eine möglichst gefahrenlose Benutzung zulässt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Radweg schlechthin gefahrlos und frei von Mängeln sein muss, da eine vollständige Gefahrlosigkeit mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht werden kann. Die Kammer verkennt nicht, dass sich der Kläger bei dem Unfall schwerwiegende Verletzungen zugezogen hat.“