Kölner AltstadtTerrassen-Zoff: Stadt nimmt sich Wirt zur Brust und prüft Bußgeld
Köln – Tagelang hat die Stadt geschwiegen, doch jetzt nimmt sich das Kölner Ordnungsamt Wirt Frank Markus und das Dom im Stapelhaus im Terrassen-Zoff (hier lesen Sie mehr) zur Brust.
Altstadt Köln: Wirt soll Corona-Lage ausgenutzt haben
Kurz gefasst: Der Wirt habe durch die „Corona-Hintertür“ versucht, mit dem Terrassenbau ohne Genehmigung Tatsachen zu schaffen. Deshalb drohe ihm jetzt sogar ein Bußgeld.
Stadtsprecher Robert Baumanns gegenüber EXPRESS: „Dem Gastronomen dürfte die rechtliche als auch die tatsächliche Lage durch die jahrelangen Versuche, genau an dieser Stelle Außengastronomie einzurichten, hinreichend bekannt gewesen sein.“
Altstadt Köln: Ordnungsamt handelte nach eigenen Angaben rechtskonform
Deshalb habe sich die Stadt in dieser Angelegenheit auch nichts vorzuwerfen, im Gegenteil: „Zum einen weisen die Gestaltungsrichtlinien Rheingarten eindeutig Flächen für Außengastronomie aus. Die betroffene Fläche darf laut planerischer Anlage zu den Gestaltungsrichtlinien nicht für Außengastronomie verwendet werden. Eine Erlaubnis wäre somit schon dem Grunde nach ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig.“
Nach den Gestaltungsrichtlinien für den Rheingarten, die seit 2007 gültig sind, sind laut Stadt feste Einbauten wie Terrassen oder Podeste nicht erlaubt. Frank Markus habe mehrfach versucht, an dieser Stelle Außengastronomie genehmigt zu bekommen. Dies sei jedoch aus den oben genannten Gründen stets abgelehnt worden.
Somit habe die Behörde gesetzeskonform gehandelt. Der Stadtsprecher bemängelte zudem, dass der von Markus neu eingereichte Antrag fehlerhaft gewesen sei.
Dom im Stapelhaus: Stadt prüft Bußgeld wegen Terrasse
Dass das Amt aufgrund von Anwohnerbeschwerden gehandelt habe, stimme sogar. „Am späten Nachmittag des 4. Juni 2020 erreichte ein Hinweis von der Stabsstelle Stadtbau im Quartier das Amt für öffentliche Ordnung. Demnach hat die Bürgergemeinschaft Altstadt den Aufbau der Holz-Terrasse vor dem Stapelhaus beobachtet.“
Insgesamt heißt es aber von der Stadt: „Die oben genannten Gründe führten in der Vergangenheit mehrfach zur Ablehnung. Auch der Klageweg wurde seitens des Betreibers erfolglos beschritten.“ Ob die Terrasse bleiben darf, ist nicht sicher. Aber ganz sicher darf der Pächter laut Stadt keine Gäste an Tischen auf dieser Terrasse bewirten.
Und es geht noch weiter, denn die Stadt fühlt sich offenbar provoziert. „Außerdem wird dies gegebenenfalls noch ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen“, kündigte der Stadtsprecher an. Dies sei alles nicht als Schikane zu verstehen: „Sondern das, was von der Verwaltung erwartet wird: ordnungsgemäßes Handeln.“
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Dass die Stadt auf EXPRESS-Nachfrage so lange nicht reagiert habe, läge an der umfangreichen Recherche, die durch mehrere beteiligte Ämter gedauert hätte.
Wirt Frank Markus: „Der Antrag für eine Gestaltungsänderung lag ja bei der Stadt auf dem Tisch. Und ich habe keinesfalls versucht, etwas hinter dem Rücken der Stadt zu machen", erklärte er auf EXPRESS-Nachfrage.
Der Wirt versöhnlich: „Es wäre doch schön, wenn man das alles mal in einem klärenden Gespräch beiseite räumt." EXPRESS bleibt dran.