Die Stadt Köln macht den Jecken eine klare Ansage, wie der Karnevalsauftakt am 11. November gefeiert werden kann. Feiern ja, aber mit Bedingungen.
Können Jecke abgewiesen werden?Kölner City-Zugang am 11.11.: So wird es laufen
Köln. Der 11.11. rückt immer näher. Und viele Kölner Jecken stellen sich die bange Frage: Können wir trotz Corona wieder feiern, schunkeln und bützen? Und wenn ja, wie wird das gehen? Mit 2G, 3G, 3G+ oder ...?
Am Donnerstag (30. September 2021) gab die Stadt nun bekannt, den Zugang zu Teilen der Altstadt und des Kwartier Latäng aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl an Feierwilligen mittels Allgemeinverfügung zu beschränken.
Stadt Köln: Zugang in Altstadt und ins Kwartier Latäng nur mit 3G-Nachweis
„Am 11. November 2021 erhalten dann, so Stand heute, nur noch Personen mit einem sogenannten 3G-Nachweis Zugang zu diesen Bereichen“, erklärt Robert Baumanns vom städtischen Presseamt. 3G heißt: geimpft, genesen, getestet. Bei Letzterem reicht ein zertifizierter Schnelltest, während bei 3G+ ein PCR-Test erforderlich ist.
Die derzeitige Coronaschutzverordnung NRW gilt aber nur bis zum 8. Oktober 2021. Daher, so der Sprecher, könne es hinsichtlich des Umfangs der Einschränkungen, beispielsweise auf 3G+, noch Anpassungen geben, falls der Gesetzgeber dies in der für den 11. November gültigen Coronaschutzverordnung NRW vorsieht. Die Stadt Köln erwartet nicht, dass der Gesetzgeber die Beschränkungen aufhebt.
Daher müssen alle Feierwilligen, die in diese Bereiche wollen, am 11. November 2021 einen entsprechenden Nachweis an den Zugangskontrollen vorweisen. Robert Baumanns: „Personen, die dies nicht können, müssen abgewiesen werden.“
Stadt Köln weist auf kostenpflichtige Schnelltest und Impfmöglichkeit hin
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass auch Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig sind. Selbsttests sind nicht ausreichend als Nachweis. Eine Immunisierung durch Impfung ist noch möglich, wenn die Erstimpfung spätestens am 6. Oktober 2021 und die Zweitimpfung am Ende des dreiwöchigen Mindestabstands erfolgt.
„Nach der anschließenden zweiwöchigen Immunisierung besteht der vollständige Impfschutz“, erklärt Sprecher Robert Baumanns. „Wer also unbeschwert und sicher feiern möchte, sollte die Chance noch nutzen.“ Anwohner und Gewerbetreibende seien von der Beschränkung am 11. November ausgenommen. Sie werden gesondert über Zugangsmöglichkeiten informiert. (iri)