Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich wegen der steigenden Corona-Zahlen meine Party-Karten für den 11.11. zurückgeben will? Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf.
Karneval in KölnTickets wegen hoher Corona-Zahlen zurückgeben? Experte klärt auf
Köln. Der 11.11. steht vor der Tür. Doch die Corona-Zahlen sind in den letzten Tagen stark angestiegen. Doch können die Kölnerinnen und Kölner, die jetzt zurückrudern und ihre Karten für die große Karnevals-Veranstaltung lieber zurückgeben wollen, ihr Geld wiederbekommen? Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt die Rechtslage.
Köln: Tickets für den 11.11. zurückgeben? Rechtsanwalt klärt auf
Welche Rechte und Möglichkeiten haben die Jecken in Köln, die ihre Karten für eine Party am 11.11. nun kurzfristig zurückgeben möchten – zum Beispiel beim Brauhaus um die Ecke, das im Vorfeld Karten verkauft hat?
Christian Solmecke: „Solange die Veranstaltung nicht abgesagt wird, sondern unter einem zulässigen Hygienekonzept stattfinden darf, haben die Jecken grundsätzlich kein gesetzliches Recht, die Karten kurzfristig zurückzugeben und den Ticketpreis zurückzuerhalten. Die bloße Angst vor einer Ansteckung ändert nichts an dem Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Es handelt sich auch nicht um unvorhergesehene Umstände, die etwas anderes rechtfertigen könnten: Die Karten wurden ja in dem Wissen und Risiko gekauft, dass wir uns in einer Pandemie befinden und dass die Inzidenzen jederzeit auch wieder steigen könnten. Außerdem handelt es sich um eine persönliche Entscheidung, jetzt auf eine solche Veranstaltung zu gehen oder nicht“, so der Kölner Rechtsanwalt gegenüber EXPRESS.de.
Doch Solmecke ergänzt: „Möglicherweise ist der Veranstalter ja auch angesichts der Situation kulant und bietet freiwillig die Rückzahlung oder einen Gutschein an. Schließlich möchte sich niemand langfristig die Gäste verschrecken.“
Köln: Karten für den 11.11. lieber zurückgeben? Das sind Ihre Rechte
Und auf welche Formulierungen in den AGB gilt es zu achten?
Christian Solmecke: „Einige Veranstalter haben angesichts der Pandemie allerdings Rückgabemöglichkeiten in die Verträge eingebaut. Das Ziel war es dann, die Menschen überhaupt dazu zu bewegen, sich trotz des Risikos wegen der Pandemie auf den Kauf einer Karte einzulassen. Wer nun ein solches Ticket hat, sollte sich die AGB anschauen, ob dort von einer solchen Rückgabemöglichkeit die Rede ist. Die Veranstalter werden hierzu unterschiedliche Formulierungen verwenden. Wenn der Text nicht eindeutig ist, sollte man beim Veranstalter nachfragen, ob ein solches Recht besteht“, erklärt Christian Solmecke.
Und: „Teilweise besteht aber die Möglichkeit, die Tickets weiterzuverkaufen – doch auch hier sollte man auf Einschränkungen des Veranstalters achten. Eventim erlaubt z.B. nur den nichtgewerblichen Weiterverkauf zu maximal 125 % des aufgedruckten Preises“, so der Jurist abschließend.