Klatsche für Kölner BürgerVideoüberwachung am Neumarkt: Gericht mit klarer Meinung
Köln – Nach der „Silvester-Schande“ 2015/16 wurden in Köln immer mehr Bereiche videoüberwacht. Erst vor dem Hauptbahnhof, am Dom, die Kölner Ringe, seit 2019 gibt es Videoüberwachung auch am Neumarkt, Ebertplatz, Breslauer sowie Wiener Platz.
- Kölner Bürger will Videoüberwachung nicht akzeptieren
- Neumarkt laut Verwaltungsgericht Köln ein Kriminalitätsbrennpunkt
- Kölner am Breslauer Platz erfolgreich
Ein Kölner Bürger will das nicht hinnehmen und kämpft seit längerem mit mehreren Klagen und Eilanträgen gegen die Überwachung. Hinsichtlich des Neumarktes hatte er beantragt, dass die Polizei die Kameras sogar noch vor Abschluss des Klageverfahrens ausschaltet. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht aber am Dienstag (9. Februar) abgelehnt.
Klatsche für Kölner Bürger: Videoüberwachung des Neumarktes bleibt vorerst
„Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Neumarktes vorerst nicht einstellen“, hieß es seitens des Gerichts. Bei dem Platz handelte es sich um einen „Brennpunkt der Straßenkriminalität“. Insbesondere Gewalt-, Eigentums-, Sexual- und Drogendelikte würden sich dort häufen.
Mit 706 Delikten im ersten Halbjahr 2020 würde am Neumarkt jedes 50. Straßenkriminalitätsdelikt in Köln begangen. Auch die Beschaffenheit des Neumarktes, insbesondere mit vielen Zugängen zur U-Bahn als Fluchtmöglichkeit, begünstige die Begehung von Straftaten.
Die Videoüberwachung sei auch verhältnismäßig, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Zwar stelle sie einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar – doch diese Beeinträchtigung sei durch das überwiegende öffentliche Interesse an der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten der Straßenkriminalität gerechtfertigt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingereicht werden.
Polizei Köln muss Überwachung des Breslauer Platzes vorerst einstellen
Erst am 19. Januar hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Polizei die Videoüberwachung des Breslauer Platzes vorerst einstellen muss. Die Kammer hält ihn nicht für einen Kriminalitätsbrennpunkt. Das gilt zunächst bis zur Entscheidung über die Klage des Kölners.
Kölns Polizeipräsident Uwe Jacob ordnete sofort die Abschaltung der Kameras am Breslauer Platz an, legte dann Beschwerde gegen die Entscheidung ein.
Köln: Dank Videoüberwachung mutmaßlichen Brandstifter auf frischer Tat gefasst
Laut Polizei sei erst 18. Januar dank der Videobeobachtung am Breslauer Platz ein mutmaßlicher Brandstifter festgenommen worden. Der 36-Jährige soll gegen 23.30 Uhr zwei Papiermüllcontainer am Ende des Tunnels unter dem Hauptbahnhof am Chargesheimerplatz sowie eine Bauplane am Eingang des „Wartesaal am Dom“ angezündet haben.
Identifiziert worden sei der Mann aufgrund der vorherigen Aufnahmen vom Breslauer Platz.
Die Polizei hatte die Videoüberwachung diverser Bereiche damit begründet, dass es sich um Kriminalitätsschwerpunkte handele und nur mit der Beobachtung durch die Kameras und die Videoaufzeichnungen Straftaten effektiv verhindert werden könnten.
Das will allerdings der Kläger nicht hinnehmen. Eine Videoüberwachung und die Speicherung der Aufnahmen verletzte ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, argumentierte er. Heißt: Jeder soll selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf.
Vor dem Verwaltungsgericht sind weitere Klage- und Eilverfahren hinsichtlich der Videoüberwachung in Köln anhängig. Die betreffen die Bereiche Ebertplatz, Breslauer Platz, Dom/Hauptbahnhof, Ringe und Wiener Platz. (iri)