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44 VerletzteKölner Suff-Bahnfahrer beschuldigt KVB – so reagiert das Unternehmen
Köln – 27 Dienstjahre und am Ende die Kündigung. Am heutigen Donnerstag folgt vorm Kölner Amtsgericht das juristische Nachspiel für den KVB-Fahrer (56), der mit 2,4 Promille Alkohol im Blut am Steuer der Linie 18 saß und am Eifelwall einen folgenschweren Unfall verursachte (hier mehr lesen). Doch sein Anwalt sagt: Der Mann war so stark betrunken, dass der Angeklagte schuldunfähig ist!
Eifelwall Köln: 44 Fahrgäste verletzten sich bei Unfall
Fahrlässige Körperverletzung in 44 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, der um 9 Uhr in Saal 27 des Kölner Justizgebäudes an der Luxemburger Straße neben seinem Verteidiger Platz genommen hatte.
Wenige Hundert Meter vom Gerichtsgebäude entfernt hatte sich der Crash vor anderthalb Jahren ereignet. Der betrunkene KVB-Fahrer hatte die vor ihm befindliche Bahn an der Haltestelle übersehen und fuhr voll auf. Fahrgäste wurden durch die Bahnen geschleudert, verletzten sich.
Verteidiger Wolfram Bauer sagte, sein Mandant sei aufgrund der starken Alkoholisierung schuldunfähig, es komme also höchstens eine Rauschtat in Betracht. Der Strafrahmen liegt hier allerdings auch bei Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis.
„Mein Mandant ist schwer alkoholkrank, das war der KVB bekannt“, sagte Verteidiger Bauer, der 56-Jährige hätte also womöglich gar nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden dürfen, auch wenn der Arbeitgeber davon ausgegangen sei, der Mitarbeiter habe nach einer Entziehungskur seine Sucht im Griff.
Die KVB treffe damit ein erhebliches Mitverschulden, da ein Rückfall bei Alkoholkranken immer zu erwarten sei. Auch habe die Ehefrau des Fahrers noch am Morgen bei der KVB angerufen und gewarnt, ihr Mann habe einen Rückfall gehabt und dürfe keinesfalls weiterfahren.
Die Warnung sei ignoriert worden. Man könne den Fahrer ohnhehin gerade nicht erreichen, da er in Bonn in der Linie 18 säße. Die KVB habe in grober Weise ihre Fürsorgepflicht verletzt, sagte der Anwalt. Wenn man den Alkoholpegel zurückrechne, könnte man sogar auf einen Höchstgehalt von 3,3 Promille kommen, sagte der Anwalt.
Linie 18: Weinbrand im Fahrerstand entdeckt
Zeugen hatten der Polizei berichtet, dass sich der Fahrer vor dem Unfall am Eifelwall sehr merkwürdig benommen habe. Der Mann habe ruckartig gebremst, sei ruckartig angefahren, habe eine Haltestelle fast und eine andere komplett durchfahren ohne anzuhalten.
Polizisten hatten später im Fahrerstand der Bahn eine angebrochene Flasche Weinbrand entdeckt. Der Angeklagte soll unter privaten Problemen gelitten haben. Er sei bis dahin ein Mitarbeiter ohne Fehl und Tadel gewesen, hatte der damalige KVB-Chef Jürgen Fenske betont.
KVB hat ihre Alkoholprävention überprüft
Als Folge des Unfalls hat die KVB ihre Alkoholprävention überprüft und mit den Programmen anderer Verkehrsbetriebe verglichen. Man werde gemeinsam mit dem Betriebsrat ausloten, welche Punkte die Kölner Verkehrsbetriebe übernehmen könnte, hatte das Unternehmen mitgeteilt.
Inzwischen hat die KVB nach eigenen Angaben 49 Unfallgeschädigten eine Soforthilfe von je 500 Euro ausgezahlt, also insgesamt 24.500 Euro. Neun Fahrgäste haben darüber hinaus weitere Ansprüche angemeldet. An den KVB-Bahnen entstand ein Sachschaden von je 800.000 Euro.
Kölner Amtsgericht: Richterin setzt Verfahren aus
Nach dem Vortrag des Verteidigers, ein psychiatrischer Gutachter sei nötig, um die Frage der möglichen Schuldunfähigkeit zu klären, setzte die Richterin das Verfahren aus. Eine Sachverständige soll bestellt werden, die Erstellung eines Gutachtens könne mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Auch will die Richterin Nachermittlungen bei der Staatsanwaltschaft in Auftrag geben. Die Ermittler sollen der vom Anwalt aufgeworfenen These nachgehen, die KVB trage ein Mitverschulden. Der Prozess wird wohl erst im nächsten Jahr neu aufgenommen.
Köln: KVB schweigt zu den Vorwürfen
EXPRESS hat die KVB um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort eines Sprechers: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aufgrund des laufenden Verfahren hierzu nicht äußern können.“
Da der Anwalt des Bahn-Fahrers eine konkrete Mitschuld an dem Unfall benannt hat, könnten sogar neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf Verantwortliche der KVB zukommen.