Ekel-Tat und fiese DetailsKölner Chiropraktiker missbraucht Patientin bei Massage

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Der intime Fall wurde jetzt vor Gericht verhandelt. (Symbolbild)

Köln – Ein laut Anklage Kölner Chiropraktiker soll die Behandlung einer Patientin mit Beckenschiefstand dazu ausgenutzt haben, die Frau im Rahmen einer Massage sexuell zu missbrauchen. Am Donnerstag musste sich der Mann daher vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er bestritt die Tat.

Köln: Bei Massage die Schamlippen berührt

Zunächst stellte der Angeklagte fest, nicht als Chiropraktiker zu arbeiten, sondern als Geistheiler tätig zu sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit seinen Händen bei der Massage den Schambereich der Frau berührt und massiert zu haben, um sich sexuell zu erregen. Die Patientin habe daraufhin die Beine zusammen gepresst, wie die 57-Jährige im Zeugenstand bestätigte.

Seit zwei Jahren sei sie bei dem Mann in Behandlung und immer zufrieden gewesen. Doch am Tattag vor etwas mehr als einem Jahr sei alles anders gewesen. Der Angeklagte habe zwar gefragt, ob er seine Hände unter die Unterhose stecken dürfte, diesmal habe er die Hände aber tiefer gleiten lassen als sonst. „Lass die Energie raus“, habe der Mann gerufen.

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Köln: Chiropraktiker streitet die Vorwürfe ab

Der Angeklagte stritt die Vorwürfe ab. Er habe bei der Behandlung seine Hand lediglich auf das Schambein gelegt, nicht aber aktiv auf die Schamlippen oder den Kitzler der Frau. Er wollte aber nicht ausschließen, dass es durch Beckenbewegungen der Patientin versehentlich zu Berührungen gekommen sein könnte. Sie sei sehr verkrampft gewesen an besagtem Tag.

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Verteidiger Christoph Weber fragte, warum die Patientin sich der Situation nicht sofort entzogen habe und sogar zwischendurch auf Toilette gegangen sei. „Ich habe ihm zu sehr vertraut“, sagte die Zeugin. Der Chiropraktiker habe jedoch sofort aufgehört, als sie klar geäußert habe, diese Berührungen nicht zu wollen. „Er hat da nichts zu suchen, das ist meins“, sagte die Frau.

Verteidiger Weber hatte ausgeführt, sein Mandant habe die Patientin sogar noch angerufen, nachdem diese den nächsten Termin wahrgenommen habe. Zwischenzeitlich hatte die Frau ihrem Mann von dem Vorfall berichtet und Anzeige bei der Polizei erstattet.

Köln: Angeklagter erhält Haftstrafe auf Bewährung

Die Staatsanwältin sagte, die Frau habe einen glaubhaften Eindruck im Zeugenstand gemacht. Der Angeklagte konnte sich offenbar nicht beherrschen, als er, wie er sagte, die Selbstheilungskräfte der Patientin aktivieren wollte. Es sei eine deutliche sexuelle Handlung gewesen, was mit einer fünfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung zu ahnden sei.

Verteidiger Christoph Weber sagte, sein Mandant habe seine Sicht der Dinge anschaulich und widerspruchsfrei vorgetragen. Der Angeklagte habe sich in keinster Weise sexuell erregen wollen, sei in einem „esoterischen Flow“ gewesen. Weber forderte daher Freispruch. Die Richterin folgte jedoch in vollem Umfang der Staatsanwaltschaft und verhängte die geforderten fünf Monate auf Bewährung. Die Zeugin sei authentisch gewesen.